1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Geld & Karriere

Krankmeldung per E-Mail schicken: Fünf Aspekte, die Sie beachten sollten

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Kommentare

Eine sichtlich erschöpfte Frau sitzt vor ihrem PC am Schreibtisch und legt die Hände auf ihr Gesicht, die Augen sind geschlossen.
Wenn es Ihnen nicht gut geht, können Sie sich auch elektronisch per Mail krankmelden. (Symbolbild) © Science Photo Library/imago

Im Winter erwischt die Erkältungswelle tausende Arbeitnehmer. Aber wie melden Sie sich eigentlich richtig krank? Reicht eine kurze E-Mail?

Die Nase läuft, der Kreislauf ist im Keller – an Arbeit ist heute nicht zu denken. Sind Arbeitnehmer krank, müssen sie sich umgehend bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Dafür reicht rein rechtlich gesehen auch eine E-Mail aus. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Kann ich mich per E-Mail krankmelden?

Fallen Sie krankheitsbedingt aus, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren, dass sie heute nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Und zwar rechtzeitig – also bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie normalerweise Ihren Dienst beginnen. Das ist wichtig, damit sich Ihr Chef um eine mögliche Vertretung kümmern kann und der Betrieb reibungslos abläuft.

Arbeitnehmer sind sogar per Gesetz zur Krankmeldung verpflichtet. In Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) heißt es: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ Versäumen Sie es, sich rechtzeitig krankzumelden, droht eine Abmahnung.

Wie die Krankmeldung an den Arbeitgeber übermittelt werden muss, dafür gibt es allerdings keine gesetzlichen Vorgaben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet weder zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Im Grunde ist alles erlaubt. Wenn Sie sich per E-Mail krankmelden, müssen Sie jedoch sichergehen, dass die Nachricht vom Adressat gelesen wird. Im Zweifel sollten Sie sicherheitshalber anrufen.

In vielen Betrieben ist genau geregelt, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat. Erkundigen Sie sich am besten schon bei Antritt der Stelle nach dem gewünschten Ablauf bei einer Krankmeldung.

Muster: So könnte eine Krankmeldung per E-Mail aussehen

Melden Sie sich per E-Mail krank, sollten Sie einige Punkte beachten, um in kein rechtliches Fettnäpfchen zu tappen. Wir empfehlen, folgende Fragen zu beantworten:

Die Krankmeldung könnte dann so aussehen:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“

Krankmeldung: Muss ich meine Krankheit mitteilen?

Ihre genaue Krankheit und Symptome müssen Sie in der Krankmeldung nicht preisgeben – das geht den Arbeitgeber nichts an. Es gibt jedoch Ausnahmen: Haben Sie sich etwa mit dem Corona-Virus infiziert oder es besteht ein Verdacht, muss eine Meldung an den Arbeitgeber erfolgen, damit dieser weitere Maßnahmen treffen und eventuell Kollegen in Quarantäne schicken kann. Auch für andere ansteckende Krankheiten kann es Ausnahmen geben, erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dies ist etwa bei Masern, Mumps, Influenza oder Hepatitis B der Fall. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht laut dpa. Folgende Fehler gilt es bei der Krankmeldung übrigens zu vermeiden.

Auch interessant

Kommentare