Kündigung in der Probezeit: Worauf Arbeitnehmer unbedingt achten müssen
Wem der neue Job nicht gefällt oder sonstige Gründe dagegen sprechen, der denkt schnell über eine Kündigung nach. Was Arbeitnehmer in der Probezeit beachten müssen.
Die neue Stelle ist in der Tasche, die Freude groß – doch dann folgt oft die Ernüchterung. Wenn Arbeitnehmern der Job so gar nicht gefällt oder der Chef im Tagesgeschäft zum Choleriker mutiert, ist eine Kündigung in der Probezeit* oft die beste Lösung. Doch was müssen Arbeitnehmer dabei beachten?
Kündigung in der Probezeit: Welche Frist müssen Arbeitnehmer einhalten?
Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate (bis auf wenige Ausnahmen). In der Zeit gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gelockerte Kündigungsbedingungen. Statt der üblichen, gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit für eine ordentliche Kündigung zwei Wochen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach § 622 Abs. 3 geregelt.
Die Kündigungsfrist kann in der Probezeit aber auch länger dauern, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In seltenen Fällen darf der Arbeitgeber sie auch kürzen. Dies ist jedoch nur durch einen Tarifvertrag möglich. Arbeitnehmer, die kündigen wollen, sollten also zunächst einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, und sie korrekte Kündigungsfrist zu ermitteln.
Übrigens: Wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dürfen Arbeitnehmer in der Probezeit auch fristlos kündigen. In diesem Fall dürfen Sie sofort dem Arbeitsplatz fern bleiben und müssen nicht erst 14 Tage abwarten. Welche Kündigungsgründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen, lesen Sie hier.
Mehr zum Thema: Kündigung: So lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie schreibe ich eine Kündigung in der Probezeit?
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags muss immer schriftlich erfolgen und der Wille zur Kündigung eindeutig herauszulesen sein. Mündliche Kündigungen oder Kündigungsschreiben per E-Mail, WhatsApp oder ähnlichem, sind dagegen nicht gültig. Außerdem muss ein solches Dokument immer handschriftlich unterschrieben werden. Wie Sie eine Kündigung richtig schreiben (inklusive Muster), lesen Sie hier.
Einen Grund, warum sie bereits in der Probezeit kündigen, müssen Arbeitnehmer jedoch nicht angeben. Wer also den Job hinwirft, weil er sich mit dem Chef nicht versteht, kann und sollte seine Beweggründe verschweigen. Schließlich stellt der Betrieb nach der Kündigung noch ein Arbeitszeugnis aus.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich während der Probezeit kündige?
Steht einem Mitarbeiter nach seiner Kündigung noch Resturlaub zu, muss ihn der Arbeitgeber noch gewähren. Ist dies nicht möglich, muss er den verbleibenden Urlaub auszahlen.
Übrigens handelt es sich um einen Mythos, dass Beschäftigten während der Probezeit kein Urlaub zusteht: Der Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit (Anteilig zum Jahresurlaub).
Erhalte ich Arbeitslosengeld, wenn ich in der Probezeit Kündige?
Vorsicht ist geboten, wenn Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen, ohne einen neuen Job in der Hinterhand zu haben: Wer selbst kündigt, wird bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld I gesperrt und erhält erst danach finanzielle Unterstützung vom Amt.
Für die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld gelten jedoch Ausnahmen, etwa wenn gewichtige Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer vorlagen. Welche das genau sein können, ist nicht geregelt. In der Vergangenheit haben aber bereits Mobbing am Arbeitsplatz, Überforderung oder der Zusammenzug mit dem Ehe-/Lebenspartner eine Sperrfrist verhindert. Arbeitnehmer müssen dafür jedoch Einspruch gegen eine Sperrfrist einlegen, Nachweise sind auf jeden Fall hilfreich. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Mehr zum Thema: Kündigung in der Probezeit: Was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt.
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
Quelle: Arbeitsrechte.de, kanzlei-hasselbach.de, handelsblatt.de