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450-Euro-Job: Welche Veränderungen für die Minijobs gelten

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Von: Andrea Stettner

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Nebenjob-Ordner. Minijobber müssen ihre Stunden im Auge behalten, um nicht über die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat zu gelangen.
Das Jahr 2022 hält für Minijobber weitere Änderungen bereit. © Panthermedia/Imago

Am 1. Januar 2022 sind bei den Minijobs wichtige Änderungen in Kraft getreten. Dies betrifft auch viele Arbeitnehmer. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Wer sich 2022 mit einem Minijob etwas Geld hinzuverdient, sah sich schon zu Beginn des Jahres mit einigen Änderungen konfrontiert. Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. So ist für viele Minijobber der Lohn bzw. das Gehalt* gestiegen. Aber auch bei der Krankenkasse oder Steuer-ID haben sich einige Punkte geändert, die vor allem Arbeitgeber nicht versäumen dürfen.

1. Gesetzlicher Mindestlohn wurde erhöht

Gleich das Erfreuliche zuerst: Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2022 erhöht. Er stieg für alle Arbeitnehmer/innen in Deutschland von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli winkt dann nochmals eine planmäßige Erhöhung auf 10,45 Euro Stundenlohn. Minijobber müssen ihre Stundenanzahl dann möglicherweise anpassen, um die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat nicht zu überschreiten.

Der Mindestlohn soll bald noch deutlicher ansteigen: Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung sieht eine Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober vor. Ausführliche Informationen zu diesem Thema lesen Sie hier: Mindestlohn ab 2022: Das ändert sich für zahlreiche Beschäftigte.

2. Erhöhung der Verdienstgrenze ab 1. Oktober

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro soll ab Oktober auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs steigen. Geplant ist eine Erhöhung von derzeit 450 Euro auf 520 Euro im Monat. Mehr zur Erhöhung der Minijob-Grenze 2022 lesen Sie hier.

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3. Corona-Bonus für Minijobber war bis März 2022 steuerfrei

Bis 31. März 2022 konnten Minijobber einen steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Nach diesem Datum wurden beziehungsweise werden Steuern und Abgaben auf die Sonderzahlung fällig.

4. Angaben zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2022 die Krankenversicherung von kurzfristig Beschäftigten bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben. „Ein Nachweis kann beispielsweise eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte sein“, informiert die Minijob-Zentrale in einem Blog-Beitrag.

5. Rückmeldung zu kurzfristigen Beschäftigung

Seit 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung von der Minijob-Zentrale, ob der oder die Arbeitnehmer/in im selben Kalenderjahr bereits eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat. Diese Vorbeschäftigungszeiten sind für Arbeitgeber wichtig, da kurzfristige Beschäftigungen maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr andauern dürfen. „Diese Mitteilung enthält aber lediglich die Information, ob Vorbeschäftigungszeiten vorliegen, nicht hingegen in welchem Umfang“, teilt die Minijob-Zentrale in ihrem Blog mit. Letzteres muss von den Arbeitnehmern erfragt werden.

Lesen Sie auch: Minijob: Wie hoch ist der Stundenlohn bei einem 450-Euro Job?

6. Meldung der Steuer-ID von gewerblichen Minijobbern

Ebenfalls eine wichtige Neuheit bei Minijobs: Arbeitgeber müssen seit 2022 neben der Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer (auch Steuer-ID oder oder IdNr genannt) von gewerblichen Minijobbern elektronisch an die Minijob-Zentrale übermitteln. Diese aus elf Ziffern bestehende Zahl wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Sie findet sich u.a. auf dem letzten Steuerbescheid. (as)

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