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Hinzuverdienen bei der Witwenrente – verbreiteter Irrtum kostet Sie bares Geld

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Von: Jasmin Farah

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Wer Witwenrente bezieht, aber noch nebenbei arbeiten gehen muss, schaut meist auf jeden Euro, den er verdient. Doch ab wann schreitet der Fiskus ein?

Seit dem 01. Juli gibt es mehr Geld für Rentner und Rentnerinnen. Infolge der steigenden Inflation und Lebensmittel- sowie Energiepreise sollen sie finanziell entlastet werden. Mit der Folge, dass die Renten deutlich erhöht werden. Das gilt auch für diejenigen, die Witwenrente beziehen. Demnach profitieren hierzulande etwa 5,3 Millionen Menschen von der neuen Regelung.

Hinzuverdienen bei der Witwenrente – verbreiteter Irrtum kostet Sie bares Geld

Ist ein Ehe- oder Lebenspartner verstorben, hat der Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dennoch kann es sein, dass diese nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb gehen manche noch zusätzlich arbeiten. Doch da stellt sich vielen die Frage: Wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne, dass ich negative Folgen zu befürchten habe? Schließlich gibt es Anlass zur Sorge, dass der Fiskus einschreitet oder am Ende sogar weniger Geld übrigbleibt als erhofft.

Eine ältere Frau sitzt mit einem Laptop auf einem Steg.
Wer als Hinterbliebener weiter arbeiten muss, sollte auf die Freibetragsgrenze achten. © imagebroker/theissen/Imago

Grundsätzlich ist es so, dass, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht, unbegrenzt hinzuverdienen kann. Das gilt allerdings nicht für die Hinterbliebenenrente, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Kommt man hier mit seinem zusätzlich erwirtschafteten Einkommen über einen entsprechenden Freibetrag, wird die Rente gekürzt. Nur Waisen ist es erlaubt, ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie alle weiteren Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllen. Das wissen allerdings viele nicht und erleben am Ende eine böse Überraschung.

Hinzuverdienen bei der Witwenrente – Freibeitragsgrenze beachten

Der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente liegt aktuell in Westdeutschland bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro. Das Besondere daran: Er ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So wird sichergestellt, dass er mitsteigt, wenn die Renten erhöht werden. Das ist seit dem 01. Juli dieses Jahres auch der Fall. Wenn Sie zudem Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes eigene Kind weiter beträchtlich.

Wer allerdings über die Freibetragsgrenze kommt, muss mit einer sogenannten Einkommensanrechnung bei der Witwenrente rechnen. Die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des verstorbenen Versicherten bzw. Lebens- oder Ehepartners wird kein Einkommen angerechnet. Danach betrifft es alle Einkommensarten. Ausgenommen sind bedarfsorientierte Leistungen und Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, die staatlich gefördert sind, wie etwa die Riester-Rente. Einen genauen Leitfaden zur Einkommensanrechnung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Lebensversicherung.

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