Wohngeld und Lastenzuschuss: Diese Unterstützung könnte Ihnen zustehen
Steigende Preise, höhere Energiekosten – mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzubringen. Unterstützung gibt es vom Staat.
Die Ausgaben für Strom, Gas und Energie werden immer teurer – das Einkommen bleibt im Vergleich überschaubar. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt ab September die einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro, diese wird von dem Arbeitgeber mit ausgezahlt und muss versteuert werden. Die Preise steigen trotzdem immer weiter, sodass diese Entlastung nicht ausreichen wird. Ein drittes Entlastungspaket ist in Arbeit – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte es als „wuchtiges Paket“ an. Wann dieses genau kommen soll, ist allerdings noch nicht bekannt. Aber auch abseits des neuen Entlastungspakets können Sie Unterstützung bekommen.

Wohngeld und Lastenzuschuss: Diese Vergünstigungen könnten Ihnen zustehen
Wenn Sie zur Miete wohnen, dann können Sie beispielsweise Zuschüsse zu Ihren Wohnkosten beantragen. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Eigentum selbst nutzen, können einen Lastenzuschuss zu den Wohnkosten beantragen. Die Grenzen für eine Bezuschussung durch diese Leistungen sind je nach Region unterschiedlich und richten sich anhand verschiedener Einkommensgrenzen. Es hängt beispielsweise auch davon ab, ob man in einem Ballungsraum mit hohen Mieten wohnt – ist dies der Fall, darf auch das Einkommen ein bisschen höher sein.
Sollten Sie Lastenzuschuss geltend machen wollen, dann hängt die Höhe unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Kosten für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung)
- Kosten der Bewirtschaftung des Wohnraums
- Instandhaltungskosten und Betriebskosten (ohne Heiz- und Verwaltungskosten)
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wer in einer Mietwohnung wohnt und über ein eigenes Einkommen – dazu zählt auch Rente, Arbeitslosengeld l und Kurzarbeitergeld – der ist grundsätzlich berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Das Portal Finanztip informiert, dass auch Menschen in Altenheimen eventuell Wohngeld bekommen können. Auch, wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohnen, dann können Sie Zuschuss beantragen. Das geht beispielsweise für die Betriebskosten oder für die monatlichen Zahlungen an die Bank, wenn der Kauf finanziert wurde.
Sollten Sie Arbeitslosengeld ll (Hartz IV), Grundsicherung oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung bekommen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da dieses schon in den Leistungen enthalten ist. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Studentinnen und Studenten Bafög erhalten.
Wie viel Wohngeld bekommt man durchschnittlich?
Es gibt keine festen Beträge, das Wohngeld wird individuell berechnet und hängt von verschiedensten Faktoren, wie Höhe der Miete, Einkommen und Personen im Haushalt ab. Sollten Sie sich vorab einmal informieren wollen, wie viel Geld Ihnen zustehen könnte, dann nutzen Sie doch den Wohngeldrechner von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wichtig ist allerdings, dass Ihnen das Ergebnis keine Garantie auf die tatsächliche Auszahlung der errechneten Summe gibt – die tatsächlichen Zahlungen werden Ihnen nach Antragsstellung mitgeteilt.
Ebenfalls gibt es verschiedene Stufen, in die Sie eingeordnet werden, dies hängt unter anderem davon ab, in welcher Region sie wohnen.
Wie Finanztip mitteilt, lagen die Zahlungen in Bayern im Jahr 2020 durchschnittlich bei 179 Euro im Monat. Wer in diesem zeitraum in NRW Anspruch auf Wohngeld hatte, bekam im Schnitt 195 Euro pro Monat.
Einmalige Bonuszahlung bei Wohngeld
Sollten Sie alleine wohnen und zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen haben, bekommen Sie im Sommer 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. Wenn Sie ein Zwei-Personen-Haushalt sind, dann sind rund 350 Euro vorgesehen. Bei jeder weiteren Person werden 70 Euro addiert.
Wenn Sie erst jetzt Wohngeld beantragen, dann steht Ihnen dieser Heizkostenzuschuss nicht zu. Nach Antragsstellung sollten Sie mit einer Wartezeit zwischen drei und sechs Wochen rechnen, dann geht Ihnen schriftlich eine Entscheidung zu. Den Antrag können Sie postalisch oder online stellen. Weitere Informationen finden Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt.