Quarantäne wegen COVID-19? Das müssen Sie jetzt beachten

Bei Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion müssen Betroffene in Quarantäne. Wann das der Fall ist und welche Verhaltensregeln gelten, erfahren Sie hier.
Die Coronavirus-Epidemie ist noch immer nicht unter Kontrolle. Weltweit wurden der Weltgesundheitsorganisation WHO zufolge bereits 164.837 Fälle bestätigt, in Deutschland sind 4.838 Menschen mit der Lungenkrankheit COVID-19 infiziert. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsämter sind alarmiert und müssen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern. Die in Deutschland registrierten Fälle, die noch nicht wieder gesund sind, sind entweder in häuslicher Quarantäne oder isoliert in Krankenhäusern untergebracht.
Die Quarantäne gilt als wichtigste Maßnahme, um die Verbreitung des Virus zu stoppen* oder zumindest zu verlangsamen. Doch wie sieht diese aus? Und wann wird die Maßnahme verhängt?
Quarantäne: gezielte Vorsichtsmaßnahme im Fall einer Coronavirus-Infektion
Eine häusliche Quarantäne ist eine behördliche Anweisung, die von den regionalen Gesundheitsämtern verordnet wird. In folgenden Fallen wird sie verhängt:
- wenn Sie Kontakt mit Menschen hatten, bei welchen eine Infektion mit Coronaviren (auch Sars-CoV-2) labordiagnostisch bestätigt wurde,
- wenn Sie selbst COVID-19-Symptome* zeigen oder positiv auf Coronaviren getestet wurden oder
- wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dazu zählen unter anderem die Provinz Hubei in China, Teheran und die Region Emilia-Romagna in Italien.
Wohnung oder Haus nicht mehr verlassen: Verhaltensregeln für häusliche Quarantäne
Das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten meldet, dass solche Risikogruppen für die maximale Dauer der Inkubationszeit - also die Zeit, die zwischen Infektion mit einem Krankheitserreger und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht - in häuslicher Quarantäne beobachtet werden müssen. Im Fall einer Ansteckung mit Coronaviren sind das 14 Tage.
"In dieser Zeit ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten", heißt es auf den Seiten des RKI. Problematisch: Der Kontakt zur Außenwelt muss während einer Quarantäne auf ein Minimum reduziert werden, damit sich niemand bei dem Betroffenen mit Coronaviren anstecken* kann.
Zu den Regeln, die das Gesundheitsamt festlegt, zählen folgende:
- Abstand zu anderen halten, nur so viel Körperkontakt wie nötig
- Wohnung oder Grundstück nicht verlassen
- regelmäßiges Lüften
- ein eigenes Badezimmer nutzen (falls die Möglichkeit besteht)
- Kontaktoberflächen wie Türklinken regelmäßig mit Haushaltsreiniger abwischen
- Hygieneartikel nicht mit anderen Haus- oder Wohnungsbewohnern teilen
- Wäsche regelmäßig und gründlich reinigen
Wie Sie sich bei Verdacht auf eine Infektion mit Coronaviren verhalten, erfahren Sie hier: Bei Verdacht auf Infektion mit Sars-CoV-2 nicht zum Arzt.
Im Video: Wer lässt sich freiwillig mit Coronaviren anstecken?
Lieferservice nutzen oder Freunde und Familienangehörige einspannen
Wer in einer Wohnung wohnt, darf im Fall von häuslicher Quarantäne nicht vor die Türe gehen. Sogar das Betreten des Balkons oder der Terrasse ist nicht erlaubt, wenn man dort andere anstecken könnte. Quarantäne-Betroffene, die in einem Haus mit Garten wohnen, dürfen sich in Haus und Garten aufhalten - allerdings das Grundstück nicht verlassen.
Die Quarantäne als behördliche Anweisung geht mit einigen Richtlinien einher. Die wichtigsten im Überblick:
- Symptome, die während der Quarantäne auftreten, müssen notiert werden.
- Mit Untersuchungen in den eigenen vier Wänden ist zu rechnen (Blutabnahmen, Abstriche).
- Wer sich Essen liefern lässt, muss den Lieferservice über die Quarantäne informieren - der Bote muss die Pizza oder ähnliches dann vor der Tür abstellen.
- Wer in häuslicher Quarantäne versehentlich Kontakt zum Postboten oder dem Nachbarn hatte, muss dies dokumentieren und an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.
Die alltäglichen Dinge wie Essen einkaufen oder Briefkasten leeren sind in häuslicher Quarantäne nicht möglich. Verständigen Sie telefonisch Freunde und Familie, die Ihnen Einkäufe vor die Türe stellen und Ihren Briefkasten leeren können. Meiden Sie in dem Fall jeden Körperkontakt und achten Sie und auch Ihre Boten auf eine gründliche Händehygiene*, um jegliche Ansteckungsgefahr zu bannen.
Quellen: www.rki.de; www.experience.arcgis.com; www.chip.de; www.rki.de/Fallzahlen
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jg
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