Boarding-Etikette: Warum Flugbegleiter Sie im Flugzeug begrüßen
Beim Einstieg ins Flugzeug werden Passagiere von der Besatzung freundlich begrüßt. Hinter dem Ritual steckt aber mehr als nur Höflichkeit.
Die Kabinenbesatzung steht in Reih und Glied am Eingang und heißt jeden Fluggast persönlich willkommen – einen solchen Service kennt man eigentlich nur noch aus dem Flugzeug. Die freundliche Begrüßung dient aber nicht nur der Höflichkeit, wie bereits verschiedene Flugbegleiter über die Jahre verraten haben. Wer ganz genau aufgepasst hat, wird nämlich auch festgestellt haben, dass die Crew die Begrüßung beim Boarding dazu nutzt, die Passagiere aufmerksam zu mustern. Und das dient in der Regel der Sicherheit.
Flugbegleiter überprüfen, wer im Notfall helfen kann
„Die Begrüßung ist zwar eine Form des Kundendienstes, aber in erster Linie schauen wir Sie von oben bis unten an und versuchen festzustellen, ob Sie eine geeignete ABP sind“, verriet die Flugbegleiterin Cierra Mist vor einiger Zeit auf TikTok.
ABP steht im Englischen für „able bodied passenger“ oder „able bodied person“. Damit seien zum Beispiel Krankenschwestern, Soldaten oder Polizisten gemeint, welche der Flugbesatzung bei einem Notfall an Bord helfen könnten. Auch die Flugbegleiterin Kat Kamalani berichtete auf der Kurzvideoplattform von den „Hilfspersonen“, die unter anderem bei medizinischen Problemen oder einer außerplanmäßigen Landung zurate gezogen würden.
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„Able bodied passenger“: Wer infrage kommt, wird an den Notausgang gesetzt
Es geht es aber auch darum, Menschen zu finden, die im Notfall die Notausgangstüren öffnen können. So sollen ABPs laut dem Luftfahrtbundesamt (LBA) direkt an die Notausgänge gesetzt werden: „Passagiere in Notausgangsreihen, die im Notfall die Kabinenbesatzung unterstützen müssen (ABP), sind von der Kabinenbesatzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Einsteigevorgang in ihre Aufgaben einzuweisen. Dabei sollten sie auf die Aufkleber (Placards) an den Notfenstern sowie die Passagier-Sicherheitsanweisung hingewiesen werden, mit der Bitte, sich mit den Anweisungen vertraut zu machen“, heißt es in einer Mitteilung von 2014.