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Reise-Chaos im Sommer 2022: Ihr Flug wurde gestrichen? Wann Sie Geld zurückbekommen

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Von: Franziska Kaindl

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Personalengpässe an Flughafen sorgen aktuell für massenhaft gestrichene Flüge – und das zur Hauptreisezeit im Sommer. Was Sie bei einem gecancelten Flug tun können.

Die Reiselust ist nach beinahe zwei Jahren Pandemie und zahlreichen gelockerten Maßnahmen in Urlaubsländern wieder groß. Doch die hohe Nachfrage, die beinahe an das Vor-Corona-Niveau heranreicht, trifft auf eine Luftfahrbranche, die zuletzt massenhaft Personal verloren hat. Vor allem in den Flughäfen an den Sicherheitskontrollen, doch auch bei den Airlines selbst mangelt es an Mitarbeitern, die die zahlreichen Passagiere abfertigen können. Das Ergebnis: Lange Warteschlangen in den Flughafenhallen, gestrandete Passagiere und eine Vielzahl an Flügen, die nun abgesagt werden. Allein die Lufthansa hat für den Reisemonat Juli 900 Flüge innerhalb Deutschlands und Europas gestrichen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtete. Aber was können Urlauber tun, deren Flug kurzerhand gecancelt wird?

Zahlreiche Passagiere warten vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen.
Während der Pfingstferien kam es an verschiedenen Flughäfen in Deutschland zu langen Wartezeiten. © Marcus Brandt/dpa

Flug gestrichen: Welches Recht haben betroffene Passagiere?

Innerhalb der EU regelt die Fluggastrechteverordnung, wie bei gecancelten Flügen vorzugehen ist. Bei einer Annullierung haben Fluggäste zunächst Anspruch auf Unterstützungsleistungen. So kann der Passagier eine Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt fordern. Eine Umbuchung auf denselben Tag ist aber nicht immer möglich – wer also mit dem Ersatzflug nicht zufrieden ist, kann auch den Reisepreis zurückverlangen. „Man sollte der Fluggesellschaft wenigstens einmal die Gelegenheit geben, selbst eine Ersatzbeförderung zu organisieren, bzw. danach einmal die Gelegenheit geben, die zusätzlichen Kosten zu erstatten“, so Reiserechtsexperte Roosbeh Karimi gegenüber dem ZDF Morgenmagazin.

Wenn Flugpassagiere ihren Flug selbst umbuchen müssen, weil die Airline ihrer Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt, können sie für die Mehrkosten Schadensersatz fordern, erklärt Sabine Cofalla, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) der Berliner Morgenpost. „Reisende, die eine Ersatzbeförderung eigenständig buchen, müssen dabei so sparsam wie möglich vorgehen, um am Ende nicht auf Mehrkosten sitzen zu bleiben. Sie haben eine Schadensminderungspflicht.“

Airline cancelt Ihren Flug: Wann Ihnen Ausgleichsleistungen zustehen

Neben einer Erstattung des Ticketpreises steht betroffenen Flugpassagieren unter Umständen auch ein pauschaler Schadensersatz zu. Die sogenannte Ausgleichsleistung wird fällig, wenn die Benachrichtigung über die Annullierung des Flugs weniger als 7 Tagen vor dem Abflug erfolgt und der angebotene Ersatzflug mehr als eine Stunde vor oder mehr als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Zielort ankommen kann. Wenn Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug informiert werden und der Ersatzflug mehr als zwei Stunden vor oder mehr als vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am Zielort ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Länge der Flugstrecke ab und ist folgendermaßen gestaffelt:

Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung entfällt, wenn der Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, wie zum Beispiel hinderliche Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität, gestrichen wird. Ein Personalmangel zählt aber nicht als außergewöhnlicher Umstand, wie Claudia Brosche, Fluggastrechtexpertin von Flightright, dem Reisereporter berichtet. Sollten Sie am Flughafen zudem mit längeren Wartezeiten konfrontiert werden, besteht laut EU-Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf Verpflegung.

Wenn der Flug mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird, erhalten Passagiere Ihr Geld zurück. Ein Anspruch auf einen Ersatzflug und andere Ausgleichsleistungen besteht aber nicht.

Pauschalreise gebucht: Wer kümmert sich um neue Flüge?

Ihr gestrichener Flug ist Teil einer Pauschalreise? Dann muss der Reiseveranstalter sich um eine Alternative kümmern, wie Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg laut Berliner Morgenpost erklärt. „Dabei darf sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter aufgrund der Streichung kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss.“ Sollten die neuen Flüge allerdings zu einer Beeinträchtigung der Reise führen, haben Betroffene womöglich das Recht, Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist laut Rehberg aber nur bei einer „unzumutbaren Leistungsänderung“ möglich. (fk)

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