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Bis zu 250.000 Euro Strafe: Wer grillen will, muss ab sofort strenge Regeln beachten

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Von: Anna Katharina Küsters

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Die Grillsaison wird ab sofort nur noch in kleinerem Umfang stattfinden können. Das Landgericht München greift bei Vielgrillern jetzt durch.

Sobald im Frühjahr der Wetterbericht den ersten warmen Tag verspricht, kramen viele den Grill raus, kaufen Fleisch und Gemüse ein und laden die Freunde zum sogenannten Angrillen an. Spielt das Wetter mit, ist damit dann die Grillsaison eröffnet und auf den einen Grillabend folgen in den kommenden Monaten regelmäßig weitere. Grundsätzlich kein Problem, wären da nicht die lieben Nachbarn. Und die haben jetzt sogar rechtlich etwas in der Hand, wenn sie das viele Grillen stört.

Bis zu 250.000 Euro Strafe: Wer grillen will, muss ab sofort strenge Regeln beachten

Ein Kohlegrill, auf dem Fleischpatties braten.
Grillen ist maximal viermal im Monat erlaubt. © Oksana Nazarchuk/Imago

Grillen macht vielen Menschen Spaß: Ein geselliges Event, das in der Regel nur bei gutem Wetter stattfinden kann. Am liebsten essen die Deutschen laut einer Umfrage dabei immer noch Fleisch frisch vom Grill, an Platz zwei steht Brot oder Baguette. Salat und Grillgemüse dürfen natürlich auch nicht fehlen. In der Regel startet die Grillsaison im April, wenn die ersten warmen Tage den nahenden Sommer ankündigen.

Wohnen Sie auf einem sehr abgelegenen Grundstück ohne direkte Nachbarn, müssen Sie sich bei Ihrer Grillparty nicht zurückhalten. Leben Sie allerdings mit direkten Nachbarn neben, über oder unter sich, sind die Regeln strenger. So sollten Sie bei enger Besiedlung am besten auf den Kohlegrill verzichten und sich einen Elektrogrill anschaffen. Das vermeidet unnötigen Rauch, der zu den Nachbarn herüberzieht. Seit diesem Jahr müssen Grillmeister aber auch noch auf ein neues Urteil des Landgericht Münchens achten.

Bis zu 250.000 Euro Strafe: Rücksicht nehmen steht an erster Stelle

Das Landgericht München hat beschlossen, die Grillsaison in ein paar Punkten einzuschränken. Laut Aktenzeichen 1 S 7620/22 WEG wie folgt:

Ursache ist die Geruchsbelästigung der Nachbarn - sie soll damit verringert werden. Allerdings ist in diesem Fall auch der Umstieg auf den Elektrogrill keine Lösung. Denn auch bei dieser Grillart greift das Urteil. Wer gegen dieses Urteil verstößt und keine wohlwollenden Nachbarn hat, riskiert eine hohe Strafe. Bis zu 250.000 Euro kann das kosten. Wer nicht zahlen kann, kann sogar für bis zu sechs Monate ins Gefängnis wandern.

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