Von Kosten bis Regeln – was man zum Mieten eines Schrebergartens wissen muss
Wer einen Schrebergarten pachten will, sollte manche Dinge vorher wissen. Es gelten bestimmte Regeln und diese Kosten kommen auf Sie zu.
Gemüse aus dem eigenen Garten – davon träumen gerade in Zeiten der Inflation, des Veganismus und der Nachhaltigkeit viele Menschen. Für die meisten Deutschen ist es aber nur ein Wunschgedanke, denn laut einer Umfrage des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde im Jahr 2020 haben hierzulande nur rund 35 Millionen Menschen einen Garten.
Wer keinen eigenen Garten hat, kann auf Schrebergärten zurückgreifen – kleine, grüne Oasen abseits der Wohnung, wo man pflanzen, säen und anbauen kann. Allerdings sollte man sich ein wenig informieren, bevor man wahllos Knollen und Samen in die Erde setzt, denn für Schrebergärten gelten Regeln.
Definition Schrebergarten: Der Unterschied zum privaten Garten

Der größte Unterschied zwischen einem privaten und einem Schrebergarten sind wohl die Auflagen, die der Hobbygärtner zu erfüllen hat. Im eigenen Garten neben dem Haus oder auf einem privaten Gartengrundstück, darf der Eigentümer so ziemlich pflanzen, was er möchte, sofern es sich um ein Gartengrundstück handelt, das für diese Zwecke genutzt werden darf.
Der Nachteil von einem eigenen Gartengrundstück, das kein Bauland ist: Hier darf nichts gebaut werden, was im Sinne des Baurechts unter den Begriff „Bauten“ fällt. Das schließt auch einen Schuppen für Gartengeräte, eine Laube oder ein Gartenhaus mit ein.
Anderes gilt für Schrebergärten, in denen Lauben oder Schuppen von bestimmter Größe durchaus gestattet sind. Allerdings müssen Schrebergärten gepachtet werden, was wiederum Kosten verursacht. Meistens befinden sich diese Schrebergärten am Stadtrand oder sind grüne Oasen im Stadtinneren, wo die Pächter auf ihren einzelnen Parzellen Gemüse, Obst, Kräuter und Blumen anbauen, weil ihnen zu Hause dafür der Platz fehlt.
Auflagen: Welche Regeln gelten für deutsche Schrebergärten?
Wer eine Parzelle in einem Schrebergarten pachten möchte, muss zunächst einmal Mitglied in einem Kleingartenverein sein, da die Flächen vor allem in größeren Städten nur begrenzt zur Verfügung stehen. Auch den Eintritt in einen solchen Verein muss man zunächst beantragen. Ist man Mitglied, kann man sich für einen Schrebergarten vormerken lassen. Welches Mitglied welche Parzelle bekommt, entscheidet meist der Vorstand des Vereins.
Kann ein Mitglied des Kleingartenvereins dann einen Garten pachten, muss es sich im Folgenden an das Bundeskleingartengesetz (BKleinGG) halten. Das sieht zum Beispiel vor, dass ein Schrebergarten nicht größer als 400 Quadratmeter sein darf und zu mindestens einem Drittel für den Anbau von Kräutern, Gemüse und Obst für den Eigenverbrauch genutzt werden muss. Das Pflanzen von platzraubenden Gewächsen wie Nadel- oder Laubbäumen oder besonders wucherfreudigen Sträuchern ist nicht gestattet. Außerdem sollte die Bepflanzung wegen der Nährstoffe im Boden vielfältig sein.
Auf dem Rest der Fläche darf der Hobbygärtner unter anderem auch einen Schuppen oder eine Gartenlaube von maximal 24 Quadratmetern errichten. Zu der Fläche zählt auch eine mögliche Terrasse und das Gartenhaus im Schrebergarten darf nicht dauerhaft bewohnt werden. Im Sommer ist es erlaubt, auf übriger Fläche auch ein temporäres Planschbecken oder eine Sonnenliege aufzubauen. Wer möchte, kann nach Absprache mit seinem Verein auch Imkern, also Bienenkästen aufstellen oder Hühner im Schrebergarten halten.
Was kostet ein Schrebergarten: Pacht und Saatgut
Ein Schrebergarten ist je nach Ausstattung, Lage und Zustand der vorhandenen Gartenlaube nicht ganz günstig. Wenn bereits Gemüse im Boden auf die Ernte wartet und das Gartenhaus in gutem Zustand und mit gutem Werkzeug gefüllt ist, das der Vorpächter übergeben will, können die Kosten für die Ablöse vom niedrigen dreistelligen bis in den hohen vierstelligen Bereich gehen.
Dazu kommt die eigentliche Pacht für den Kleingarten, die je nach Verein variiert, im Durchschnitt aber bei etwa 350 Euro im Jahr liegt. Berechnet wird die Summe anhand der Fläche der Parzelle, wobei ein Quadratmeter zwischen fünf und 40 Euro kosten kann. Außerdem müssen Schrebergarten-Pächter auch weiterhin den Beitrag für den Kleingartenverein zahlen, der jährlich etwa 20 bis 100 Euro betragen kann, je nach Verein und Leistungen für Mitglieder.
Zu diesen Fixkosten kommen noch Wasser und Strom hinzu, ebenso wie die jeweiligen Preise für Setzlinge, Samen und alles andere, was der Hobbygärtner anbauen oder im Garten anschaffen will. Auch Gartengeräte müssen, wenn nicht vorhanden, selbst gekauft werden.