Sichtschutz: So sorgen Sie für mehr Privatsphäre auf dem Balkon und im Garten
Einfach mal auf dem Balkon sitzen, den Tag genießen und dabei nicht von Nachbarn beobachtet werden? Das geht – mit einem guten Sichtschutz.
Sie möchten die verbleibenden sonnigen Tag noch entspannt auf dem Balkon oder im Garten verbringen und sich vor Wind, Sonne oder Blicken fremder Menschen schützen? Dann können Sie auf einige Mittel zurückgreifen, die Ihnen Schutz und Privatsphäre ermöglichen. Alle haben allerdings gemein, dass die Produkte sicher angebracht werden sollten.
Sichtschutz auf dem Balkon: Das sollten Sie beachten
Als Mieterin oder Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht auf Privatsphäre und Sie dürfen sich natürlich auch vor Sonne schützen. Allerdings sollten Sie bei Ihrem Vorhaben beachten, dass Sie nicht vollumfänglich alleine entscheiden dürfen, wie Sie den Balkon optisch verändern. Sollten Sie eine dauerhafte Anbringung am Balkongeländer oder -gitter planen, dann sollten Sie das mit Ihrem Vermieter absprechen. Es kann sein, dass es diesbezüglich Regeln und Vorgaben gibt. Dies kann auch der Fall sein, wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin in einer Hausgemeinschaft sind. Meist haben diese sich zum Ziel gesetzt, dass Einheitlichkeit angestrebt wird, auch da sollten Sie nachfragen, ob es Richtlinien gibt, an die Sie sich halten sollten.
Sichtschutz aus Kunststoff, Alu oder Glas in Metallrahmen können Sie daher im Eigenheim auf Balkon oder Terrasse am ehesten verwenden. In Mietwohnungen oder Hausgemeinschaften bedarf es vorab einer Klärung.

Pflanzen als Sichtschutz auf dem Balkon
Als Sichtschutz, der auf jeden Fall in allen Wohnungstypen erlaubt sind, gelten Pflanzen. Sie können nicht nur Ihren Balkon oder Ihre Terrasse verschönern, sondern machen den Ort auch noch hummel- und bienenfreundlich. Wenn Sie sich beispielsweise für Blumenkästen auf dem Balkongeländer entscheiden, dann schützen Sie sich auch vor Blicken. Sollten Sie die Kästen nach außen an das Balkongeländer hängen wollen, dann lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Manchmal steht da drin, dass Vermieter das nicht wollen. Achtung: Eine gesetzliche Regelung dafür, ob man Kästen nach außen hängen darf oder nicht, gibt es allerdings nicht.
Setzen Sie rankenden Pflanzen, wie Kletter-Rosen oder Kletter-Hortensien, in einen Kasten oder Topf auf den Boden, dann benötigen Sie ein Gitter, woran die Pflanzen entlang wachsen. So schaffen Sie sich aus einer „grünen Wand“ selbst einen Sichtschutz. Sinnvoll könnten aber auch hochwachsende Kübelpflanzen sein, die seitliche einen Sichtschutz liefern. Aber auch Hecken können Ihrer Terrasse Sichtschutz bieten.
Neigbare Sonnenschirme schützen vor Wind, Sonne und bieten Sichtschutz auf dem Balkon
Wenn Sie sich für einen Sonnenschirm auf Ihrer Terrasse oder auf Ihrem Balkon entscheiden, dann achten Sie darauf, dass Sie ein Modell nehmen, welches sich zur Seite neigen lässt. So können Sie den Schirm so stellen, wie Sie ihn gerade brauchen. Das bietet den besten Schutz bei Sonne und leichtem Wind. Sollte der Wind zu stark werden, bietet sich es aber trotzdem an, den Schirm zu schließen.
Markisen aus Stoff als Sichtschutz auf dem Balkon
Markisen aus beschichteten Stoffen schlägt das Portal Wohnglück für den Balkon vor. Dieser sollte aber gut angebracht werden, damit bei Wind gesichert ist, dass alles an seinem Platz bleibt. Das geht unter anderem mit Kabelbinder. Sollten Sie Bohrungen an der Hauswand vornehmen müssen, dann halten Sie besser Rücksprache mit Ihrem Vermieter.
Sichtschutz auf dem Balkon: festinstalliert oder mobil?
Wenn Sie den Sichtschutz für Ihren Balkon oder Ihre Terrasse planen, dann stellen Sie sich am besten vorab die Frage, welche Anforderungen Sie an den Sichtschutz haben. Wollen Sie einen mobilen Schutz, wie etwa einen Sonnenschirm oder legen Sie Wert darauf, dass der Sichtschutz wetterfest und dauerhaft angebracht ist? Sollten Sie sich einen dauerhaften Schutz wünschen, dann sollte dieser allen Windgegebenheiten standhalten – in manchen Fällen müssen Sie dann bohren oder andere baulich verändernde Maßnahmen durchführen. Das sollten Sie vorher mit dem Eigentümer oder Vermieter abklären.