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Rentnerin baut aus Versehen Cannabis an und will Pflanze behalten – auch Anbau dieser Pflanzen ist strafbar

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Die Seniorin hegte und pflegte versehentlich eine Cannabispflanze, die sie dann aber abgeben musste. Für diese und weitere Gewächse können allerdings hohe Strafen drohen.

Bei der älteren Dame handelt es sich um eine 91-Jährige, die in einem Seniorenheim im bayrischen Krumbach im Landkreis Günzburg wohnt. Ohne es zu wissen, zog sie auf ihrem Balkon eine Cannabispflanze. Bemerkt wurde das Gewächs durch eine Mitarbeiterin, so berichtet es jumpradio.de. Demnach wurde dann die Polizei gerufen. Doch die Rentnerin wollte ihre liebgewonnene Pflanze zunächst nicht hergeben – immerhin war sie sich keiner Schuld bewusst. Wie die Polizei Krumbach beschreibt, mussten die Beamten der Frau gut zureden, ehe sie die Cannabispflanze rausrückte.

„Die Bewohnerin war völlig überrascht, da sie die Bezeichnung der Pflanze nicht kannte und über ein Verbot des Anbaus nichts wusste“, so die Polizei. „Da ihr die Pflanze jedoch gefiel und sie diese schon länger hegte und pflegte, war sie mit einer Sicherstellung durch die Beamten nicht einverstanden“, heißt es weiter. Nachdem ihr die Pflanze abgenommen wurde, hat man sie direkt vernichtet. Wo die Frau das Saatgut erworben hat, konnten die Beamten jedoch nicht herausfinden. Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland verboten. Welche anderen Pflanzen Sie nicht im Garten haben sollten, verraten wir hier.

Cannabispflanze im Topf.
Der Anbau von Cannabis ist für Privatpersonen in Deutschland verboten. Im schlimmsten Fall drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der landwirtschaftliche Anbau wird nur durch eine Genehmigung gestattet. © Herwig Czizek/Imago

Strafbare Pflanzen: Schlafmohn

Da der Milchsaft der Pflanze unterschiedliche Opiate beinhaltet, ist der Anbau hierzulande nicht gestattet. Wie bildderfrau.de berichtet, sind andere Länder in Europa da lockerer. Wer dennoch eine der schönen Blumen anbauen möchte, braucht dafür eine Genehmigung. Die wird dann auch nur bewilligt, wenn die Anbaufläche maximal 10 Quadratmeter entspricht. Außerdem dürfen die Pflanzensamen nur einer morphinarme Schlafmohn-Sorte angehören.

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Strafbare Pflanzen: Hexensalbei

Der Anbau von Hexensalbe, oder auch bekannt als Azteken-Salbei, ist gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz untersagt. Denn der Pflanzensaft besteht aus halluzinogenen Bestandteilen, die zu Wahrnehmungsstörungen führen. Betroffene denken strahlende Lichter, sich bewegende Formen und helle Farben zu vernehmen.

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Strafbare Pflanzen: Cocastrauch

Bei dem Cocastrauch handelt es sich um eine Pflanze, deren Blätter Cocain enthalten. Hierzulande ist der Anbau demzufolge verboten. Andere Kulturen, wie beispielsweise in Südamerika, verwenden die Pflanze für Rituale und auch medizinische Funktionen. (swa)

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