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Nur besenrein oder auch neu streichen? – Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten müssen

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Von: Janine Napirca

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Fenster putzen oder nur besenrein? Wie Sie Ihre alte Mietwohnung hinterlassen sollten und was bei der Wohnungsübergabe wichtig ist.

Sie ziehen von einer Mietwohnung endlich ins lang ersehnte Eigenheim oder vergrößern sich bzw. verlegen Ihren räumlichen Lebensmittelpunkt? Bevor es ins neue Heim geht, steht allerdings noch die Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung an. Damit alles möglichst reibungsfrei und kostengünstig von statten geht, sollten Sie sich genau informieren, was Ihre Rechte und Pflichten beim Übergeben der Wohnung und Schlüssel sind.

Bye-bye alte Mietwohnung: Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten

Zum einen müssen Sie bei der Wohnungsübergabe der alten Mietwohnung selbstverständlich Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin sämtliche Schlüssel übergeben. Zum anderen ist die Wohnung besenrein zu hinterlassen. Das heißt, Sie müssen nicht alles blitzeblank putzen, Fenster müssen ebenso wenig gereinigt werden wie das Badezimmer. Einmal durchkehren und Müll beseitigen reicht völlig aus.

Leiter und Besen stehen in einem leeren Zimmer Wohnungsumzug.
Nur besenrein oder auch neu streichen? Was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten. © snapshot-photography/T.Seeliger/Imago

Vornehmen müssen Sie nur notwendige Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Was dazu zählt, erfahren Sie im Folgenden. Lesen Sie, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde und lassen Sie gegebenenfalls prüfen, was rechtlich noch gültig ist. Normale Gebrauchsspuren brauchen Sie nicht zu beseitigen, denken Sie aber in jedem Fall an das Wohnungsübergabeprotokoll.

Wohnungsübergabe: Schönheitsreparaturen, die Sie vor Auszug durchführen sollten

Schönheitsreparaturen, die Sie für dem Auszug aus der Mietwohnung gegebenenfalls vornehmen sollten, können sein:

Sie müssen hingegen weder einen neuen Teppich-, Laminat- oder Parkettboden verlegen noch abschleifen und versiegeln. Auch Türschlösser und Lichtschalten müssen nicht repariert werden. Ebenso wenig wie Mängel an der Außenseite der Fenster und im Treppenhaus von Ihnen beseitigt werden müssen. Auch verkalkte Duschköpfe müssen nicht ersetzt werden. Sie müssen auch nicht verfärbte Fugen oder zerkratzte Fliesen in Ordnung bringen. Kratzer im Fußboden zählen ebenfalls zur normalen Abnutzung. Lediglich besondere Schäden, wie beispielsweise Brandlöcher, müssen von Mieterinnen und Mietern beseitigt werden.

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Auszug aus der Mietwohnung: Was Sie beim Wohnungsübergabeprotokoll beachten sollten

Unterschreiben Sie nichts, womit Sie sich zu etwas verpflichten. Wenn auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt ist, dass Sie beispielsweise diese und jene Reparatur noch vornehmen, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug aus der Mietwohnung ist lediglich dazu da den Ist-Zustand möglichst detailliert festzuhalten. Der Zustand der Wohnung wird dokumentiert, gegebenenfalls werden Mängel eingetragen. Es ist sehr wichtig, dass sowohl Mieter bzw. Mieterin als auch Vermieter bzw. Vermieterin das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben, um sich gegenseitig abzusichern.

Checkliste für die Wohnungsübergabe beim Auszug aus der Mietwohnung

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