Weihnachtsbeleuchtung: Was ist eigentlich erlaubt? Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Des einen Freud, des Nachbarn Leid: Zurzeit blinkt und leuchtet es in den Fenstern und Vorgärten. Doch was ist bei der Weihnachtsbeleuchtung eigentlich erlaubt?
Für viele gehört stimmungsvolle Lichter-Deko zur Weihnachtszeit einfach mit dazu. Ist eine meterlange, blinkende LED-Lichterkette in allen Farben des Regenbogens aber eigentlich noch akzeptabel? Diese Frage stellen sich wahrscheinlich viele, die zu Zeit einen Blick in die Fenster in der Nachbarschaft werfen. In der Tat gibt es dazu auch rechtliche Regelungen, die einen Überfluss an Weihnachtsbeleuchtung verhindern sollen.
Weihnachtsbeleuchtung gilt als "anerkannte Sitte"
Entwarnung für alle Lichterketten-Fans: Beim leuchtenden Fensterschmuck zur Weihnachtszeit handelt es sich laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 65 S 390/09) um eine anerkannte und weit verbreitete Sitte, die dem Mieter nicht generell verboten werden darf. In dem entsprechenden Fall wurde einem Mieter gekündigt, als er eine Lichterkette am Haus befestigt hatte. Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters.
Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sprechen Sie einfach mit dem Vermieter ab, ob sich die Weihnachtsbeleuchtung im akzeptablen Rahmen befindet.
Störende Weihnachtsbeleuchtung hängt vom Einzelfall ab
Bei der Weihnachtsbeleuchtung gibt es aber auch Grenzen, die Mieter einhalten sollten: Wenn sich Anwohner durch das Blinken und Leuchten gestört fühlen und sie deswegen beispielsweise nicht schlafen können, sollte man auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Das gilt vor allem auch, wenn die Dekoration nicht nur blinkt und leuchtet, sondern auch noch Musik abspielt. Die Art der Beeinträchtigung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Bevor Sie jedoch einen Anwalt konsultieren, sollten Sie zuerst das nachbarschaftliche Gespräch suchen.
Grundlegend gilt: Weihnachtsbeleuchtung ist laut § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sogenannte "unwägbare Immission" und darf nicht wesentlich heller sein als die sonstige Beleuchtung vor Ort.
Auch einige Mietverträge regeln den Umfang der Weihnachtsbeleuchtung. Generell handelt es sich selbst bei übermäßigem Leuchten und Blinken nicht um einen Grund für die fristlose Kündigung. Trotzdem kann es eine Abmahnung geben.
Was kann man gegen blinkende Weihnachtsbeleuchtung tun?
Experten sprechen erst von einer Beeinträchtigung, wenn bei Eigentümern die Wände des Hauses oder der Wohnung direkt beleuchtet werden, sodass beispielsweise Licht ins Schlafzimmer fällt. Blinkende und bunte Lichterketten gelten laut dem Verband Wohneigentum e.V. nicht als Grund für einen Unterlassungsanspruch. Was jedenfalls nicht vom genervten Nachbarn verlangt werden darf, ist, dass er einfach seine Gardinen oder Vorhänge zuziehen soll.
Ruhezeiten gelten auch für Weihnachtsbeleuchtung
Ab 22 Uhr sollte die Lichterdekoration generell abgeschaltet werden. Die Nachtruhe dauert hierzulande bis 6 Uhr morgens an.
Tipp: Mit einer Zeitschaltuhr vergessen Sie nicht nur das Abstellen der Beleuchtung, sondern sparen gleichzeitig auch noch Strom.
Eigentümer können sich auch in den Städte- und Gemeindesatzungen über die erlaubte Helligkeit oder auch Lautstärke der Weihnachtsdeko informieren, wie der Verband Wohneigentum e.V. empfiehlt. Hier sind vielerorts Obergrenzen für die Dauer der Beleuchtung, die erlaubte Helligkeit und die erlaubte Lautstärke der Dekoration festgelegt. Mit welcher Weihnachtsbeleuchtung Sie Ihren Garten in der dunklen Jahreszeit erstrahlen lassen* können, berichtet 24garten.de*.
Weihnachtsbeleuchtung installieren: Darauf sollten Sie achten
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn
- Halten Sie bei der Beleuchtung die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr ein
- Richten Sie die Beleuchtung nach der ortsüblichen Immission
- Informieren Sie sich vorab über Obergrenzen von Licht und Musik
- Bei Mietern: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter bzw. werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag
- Weihnachtsbeleuchtung darf niemanden gefährden
- Falls Sie dazu Löcher bohren müssen: Mit dem Vermieter abklären
*Merkur.de und 24garten.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.