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Darauf sollten Mieter bei der Weihnachtsdekoration achten

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Von: Sophie Waldner

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Ein weihnachtlich geschmücktes Haus.
Zu Weihnachten wird es im und auch am Haus wieder hell und bunt. Doch was dürfen Mieter und was nicht? © Rene Traut/Imago

Bald wird wieder weihnachtlich geschmückt. Ob nun in der Wohnung, oder am Haus – Mieter sollten ein paar Dinge beachten, um Ärger aus dem Weg zu gehen.

Ob nun im Treppenhaus, am Balkon, an der Hausfassade oder in der eigenen Wohnung: Viele Mieter wollen es sich zur Weihnachtszeit schön machen. Ist der Garten im Winter vorbereitet, geht es an das Einrichten und Dekorieren von Haus und Hof. Doch, wo es Freiheiten in der Gestaltung gibt, sind auch Grenzen zu finden. Was Mieter beim Schmücken zu Weihnachten beachten sollen, verraten wir Ihnen hier.

Weihnachtsdeko innerhalb der eigenen Wohnung

Prinzipiell haben Mieter alle Freiheiten ihre Wohnung nach dem eigenen Geschmack zu dekorieren. Das gilt eben auch für die Weihnachtsdeko. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass die Wohnung dadurch nicht beschädigt wird. Sei es nun beim Anbringen von Dekoration oder beim Weihnachtsbaum mit Kerzen. Hier ist besondere Vorsicht gefragt. „Sicherheit geht vor Besinnlichkeit“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund, gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa). Doch dieser Leitsatz sollte generell für die Weihnachtsdekoration im Vordergrund stehen.

Hausfassade und Balkon weihnachtlich schmücken

Wie dpa berichtet, ist die Hausfassade „nicht unmittelbarer Bestandteil der Mietsache“, daher gilt es, sich bei der Vermietung abzusichern. Ist diese – und gegebenenfalls die anderen Hausbewohner – damit einverstanden, kann auch die Hausfassade geschmückt werden – z.B. mit einem kraxelnden Weihnachtsmann. Doch auch hier sollten Mieter darauf achten, die Fassade nicht zu beschädigen.

Das Anbringen einer Lichterkette am Balkon ist grundsätzlich nicht untersagt, dennoch gibt es Regeln. Mieter sollten auch hier auf die rücksichtsvoll mit der Nachbarschaft umgehen. Innerhalb des Balkons können Sie zwar Lichterketten anbringen, doch sobald die Auswirkungen der Dekoration zu stark sind, können die Nachbarn ein Eindimmen oder gar abschalten erzwingen. „Das hängt regelmäßig davon ab, wie stark der Rest der Umgebung geschmückt und beleuchtet ist, sich die Dekoration also einpasst“, so Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin, zu dpa.

Ob am Balkon oder an der Fassade, wichtig ist, dass von der Weihnachtsdeko keine Gefahr ausgeht und diese sicher befestigt wurde.

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Weihnachtsdeko im Treppenhaus

Handelt es sich um das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus, gehört dieses zum Gemeinschaftsbereich. Hier kommt es also auf den Geschmack an. Gegenüber dpa sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer DMB Mieterschutzverein in Frankfurt am Main: „Es sind also Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.“ Wichtig ist in jedem Fall, dass der Fluchtweg nicht durch sperrige Weihnachtsdeko versperrt wird.

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Wohnungstür und Fenster weihnachtlich gestalten

Während es bei der Weihnachtsdeko im Treppenhaus auf die Toleranz der Nachbarn gesetzt wird, ist der Kranz an der Wohnungstür ohne Probleme gestattet. „Den müssen auch Weihnachtsmuffel dulden“, so Wagner. Grundsätzlich steht dem Schmücken von Tür und Fenstern nichts im Wege, solange dadurch keine Schäden verursacht werden. (swa)

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