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27 Straftaten in knapp fünf Monaten: 46-Jähriger muss mehr als drei Jahre in Haft

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Von: Julia Janzen

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Amtsgericht Korbach mit Plakette und Türschirftzug
Ein 46-jähriger, mehrfach Vorbestrafter stand jetzt vor dem Korbacher Amtsgericht. © Archiv

Dass der Angeklagte mehr als die Hälfte seines Lebens in Haft oder Unterbringung verbracht habe, stellte die Oberstaatsanwältin jetzt bei einem Prozess am Korbacher Amtsgericht fest. Der 46-jährige Angeklagte wurde des mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs und Diebstahls beschuldigt. Er räumte die Taten ein. Am Ende entschied das Schöffengericht, dass er für drei Jahre und fünf Monate hinter Gittern muss.

Erst im Dezember 2021 war der Mann nach gut vier Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden, in Waldeck-Frankenberg wollte er „neu anfangen“, wie er sagte. Bei seiner Lebensgefährtin konnte er allerdings nicht wohnen, weil deren Ex-Freund noch in ihrer Wohnung lebte, sagte der Angeklagte. Deshalb habe er sich in Willingen in verschiedenen Hotels und Ferienwohnungen eingemietet. Anfangs habe er das noch bezahlen können, doch dann sei ihm das Geld ausgegangen. Er mietete sich schließlich ein in dem Wissen, so die Staatsanwaltschaft, dass er nicht bezahlen könne.

In einem Hotel beispielsweise hätte er rund 270 Euro für die Unterkunft und etwa 375 Euro für die Verpflegung zahlen müssen, in zwei Ferienwohnungen blieb er in einem Fall 375 Euro schuldig, in einem anderen 320. In einem Bad Arolser Hotel, in das er sich samt Lebensgefährtin und deren Tochter einmiete, standen am Ende knapp 340 Euro auf der Rechnung.

Geldbörsen und EC-Karten gestohlen

Hinzu kamen zahlreiche Diebstähle. Mit dem Kellner-Portemonnaie eines Restaurants in Willingen verschwanden fast 400 Euro, in einem weiteren Fall gut 100 Euro, einem Hotel-Chef klaute er die Geldbörse mit rund 500 Euro. In zwei Geldbörsen fand der Angeklagte auch EC-Karten, die er nutzte: Neben Sprit bezahlte er damit auch Tabak und Kleidung. Dabei blieb er, so sagte es der vorsitzende Richter, stets unter dem Betrag von 50 Euro, so habe er ohne PIN einkaufen können.

Die Oberstaatsanwältin listete weitere Delikte auf: Neben der mehrfachen Zechprellerei in Restaurants versuchte er auch, Geld zu ergaunern, indem er vorgab, für einen Wanderzirkus Spenden zu sammeln. Allerdings blieb es bei den Versuchen. Erfolgreicher war er bei einem Diebstahl aus einem Lebensmittel-Discounter: Dort packte er zwei Flachbildfernseher im Wert von je 340 Euro in den Einkaufswagen und verließ das Geschäft, ohne zu zahlen. Später kam er zurück und versuchte, einen der Fernseher gegen Geld umzutauschen. Insgesamt belief sich der Schaden der Taten aus knapp fünf Monaten auf rund 4200 Euro.

Der Angeklagte räumte die Taten ein, bestand aber darauf, dass seine Lebensgefährtin – auch wenn sie bei zwei Taten dabei war – nie etwas mit seinen Betrügereien zu tun gehabt habe. „Sie war entsetzt, als die ersten Anzeigen kamen“, sagte er.

Mehrere Gefängnisaufenthalte

Die Vorstrafenliste des Angeklagten ist umfangreich: Der Richter zählte zahlreiche Verfahren auf, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, räuberischer Erpressung, Beleidigung, Diebstahl, Betrug. Schon als Jugendlicher saß der gebürtige Koblenzer das erste Mal ein: zwei Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es folgten zahlreiche Gefängnisaufenthalte.

Der Richter beschrieb auch die familiären Verhältnisse, aus denen der Angeklagte stammte: Sein Vater sei alkoholabhängig und gewalttätig gewesen, der Junge habe Frakturen von Schlägen gehabt, beide Eltern saßen zeitweilig im Gefängnis, das Sorgerecht wurde ihnen entzogen. Einen Schulabschluss machte der Angeklagte nie, in Haft absolvierte er verschiedene Ausbildungen, unter anderem zum Koch. Und Arbeit wolle er sich suchen, sobald er wieder frei sei, sagte der Mann, der zeitweise auch drogenabhängig war.

Drei Jahre und fünf Monate muss der Mann nun für seine Taten in Haft, zudem die gut 4200 Euro zurückzahlen. Sein Geständnis sei sehr gewichtig in der Strafbemessung gewesen, betonte der Richter. Auch, dass er bereits von sich aus versprochen habe, Wiedergutmachung zu leisten. Weil aber Fluchtgefahr bestehe, werde ein Haftbefehl aufrecht erhalten. Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil ein. jj

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