Wie sein Bruder auch hat er verlängert, das heißt, er hat einen Antrag gestellt, damit er bis 65 weiter bei Feuerwehreinsätzen aktiv sein kann. Eine Selbstverständlichkeit für Siegfried Butterweck, der mit seinen Kameraden fast täglich zu Einsätzen rausfährt.
Für ihn ist es faszinierend, mit den speziellen technischen Geräten arbeiten zu können, sagt er. Außerdem treibt die Kameradschaft ihn an. Vor allem aber ist es der Kerngedanke der Feuerwehr, die ihn motiviert: „Das Gefühl, das ich bei Einsätzen habe, wenn wir Menschen konkret helfen, ist noch genauso wie früher.“
Von 1984 bis zum Jahr 2000 war Siegfried Butterweck Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Arolsen. Er lebt im Wohnhaus, das direkt an die Feuerwache gebaut wurde. Ist das ein Leben für die Feuerwehr? „Das kann man so sagen“, meint der 63-Jährige. Mit dieser andauernden Leidenschaft bezeichnet er sich selbst als „aussterbende Spezies“. Ans Aufhören hat er nie gedacht, auch nicht nach besonders belastenden Situationen, die Feuerwehrleute nun mal erleben. „Nach schwierigen Einsätzen ist es immer gut und sinnvoll, wenn man sich hinterher mit den Kameraden austauscht und das Erlebte aufarbeitet.“
In zwei Jahren, mit 65, wird für ihn Schluss sein in der Einsatzabteilung. Zumindest, wenn die rechtlichen Regeln so bleiben wie sie sind. Falls es in Hessen tatsächlich zu einer Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre kommen sollte, so will er es nicht komplett ausschließen, vielleicht doch noch ein Weilchen mitzufahren, wenn die Feuerwehr gerufen wird.
Ansonsten will Siegfried Butterweck der Feuerwehr in anderen Bereichen als Ehrenamtlicher treu bleiben. „Ich kann mich auch anders einbringen.“ Als Ausbilder ist er ohnehin schon tätig gewesen und hat jede Menge Erfahrung.
Hessens Landesregierung kann es sich grundsätzlich vorstellen, die Altersgrenze bei aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben. Ein Pilotprojekt der Sportklinik Frankfurt habe ergeben, dass es keine medizinischen Bedenken gibt. In Hessen endet der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Erreichen von 60 Lebensjahren. Diese Frist kann auf Antrag und mit Attest bislang bis zu einem Alter von 65 Jahren verlängert werden.