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Prozess um Messerattacke in Asylbewerberunterkunft – Entlassung aus U-Haft gefordert

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Soll der 27-jährige Angeklagte, dem vorgeworfen wird, vor einem Jahr in einer Asylbewerberunterkunft in Bad Arolsen einen Mitbewohner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben, aus der Untersuchungshaft entlassen werden? Diese Frage muss die Strafkammer am Landgericht Kassel unter Richter Besson jetzt klären.  © Peter Steffen/dpa

Soll der 27-jährige Angeklagte, dem vorgeworfen wird, vor einem Jahr in einer Asylbewerberunterkunft in Bad Arolsen einen Mitbewohner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben, aus der Untersuchungshaft entlassen werden?

Bad Arolsen/Kassel - Diese Frage muss die Strafkammer am Landgericht Kassel unter Richter Besson jetzt klären. Einen entsprechenden Antrag brachte während des jüngsten Verhandlungstermins Rechtsanwalt Timm Rosin ein.

Der Verteidiger des Beschuldigten sieht nach den bisherigen Prozesstagen keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen seinen Mandanten. Das aber, so begründete Rosin seinen Antrag, sei Voraussetzung, um einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen.

Seit einem Jahr befinde sich der 27-Jährige nunmehr schon in U-Haft, die bisherige Beweisaufnahme habe jedoch trotz aller Zeugenvernehmungen den notwendigen dringenden Tatverdacht nicht erhärtet. Es bestehe zudem keine Verdunkelungs- und Fluchtgefahr, sodass sein Mandant entlassen werden könne.

Da die zuständige Staatsanwältin vertreten wurde, nahm die Anklagebehörde zu dem Vorstoß keine Stellung. Rechtsanwältin Carmen Cristiano, die die Nebenkläger in dem Verfahren vertritt, sah keine ausreichenden Gründe, den Angeklagten auf freien Fuß zu setzen. Nach wie vor stehe die Aussage des Opfers im Raum, dass der Beschuldigte zugestochen habe. Und es gebe keinen Grund, an dieser Version zu zweifeln.

Zuvor waren Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Unterkunft vernommen worden. Darunter auch der 61-jährige Schichtleiter, der für die Einteilung der Security zuständig war. Wie er berichtete, seien ihm von Zimmerbewohnern, die bei dem Vorfall anwesend waren, drei verschiedene Versionen der Tat geschildert worden. Allerdings sei in allen Fällen von einem Unfall die Rede gewesen.

Der Verbleib der Tatwaffe ließ sich auch durch die Zeugenaussagen nicht eindeutig klären. Zwei Security-Mitarbeiter sagten zwar, dass sie aufgefordert worden seien, in dem Zimmer nach dem Messer zu suchen, aber keiner von beiden fand die Waffe. Der Schichtleiter selbst erklärte, die Mitbewohner des Opfers aufgefordert zu haben, das Messer herauszugeben. Ausgehändigt worden sei ihm allerdings lediglich ein kleines Messer.

Ebenfalls gehört wurde ein Ehepaar aus Lollar, das sich seit der Flucht des kurdischen Angeklagten nach Deutschland um diesen kümmerte. Entfernt verwandt mit dem 27-Jährigen, entwickelte sich der Kontakt mit dem Beschuldigten, als dieser in die Erstaufnahmeunterkunft nach Gießen kam. Beide charakterisierten den Angeklagten als freundlich und zugänglich. Auch hätten sie das Verhältnis zwischen Opfer und vermeintlichem Täter immer als freundschaftlich angesehen.

Eingebunden war das Ehepaar nach der Tat in Gespräche zwischen den beiden betroffenen Familien des Vorfalls. Doch wie auch schon in früheren Zeugenvernehmungen war es schwer, all die erfolgten Telefonate, Treffen und familiären Verbindungen einzuordnen. So ließ sich beispielsweise auf mehrmaliges Nachfragen nicht klären, was es mit der Aussage der Opferfamilie auf sich hatte, man wolle den Vorfall untereinander klären.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Von Peter Kilian

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