Nach Feuer in Bad Wildunger Wohnheim: 24-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen

Ein 24-Jähriger aus Waldeck-Frankenberg wurde am Ende einer mehrstündigen Verhandlung im Landgericht Kassel unter dem Vorsitz von Dr. Kleinhernes in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Bad Wildungen/ Kassel – Die eigentliche Straftat spielte eher eine untergeordnete Rolle.
Das Entzünden von Zeitungen in einem Bad Wildunger Wohnheim hatte der Angeklagte noch am Tatabend gegenüber der Polizei gestanden. Passiert war nichts. In der Hauptsache ging es darum, ob der Beschuldigte wegen seiner psychischen Erkrankung in einer Fachklinik untergebracht werden muss oder nicht.
Feuer in Wohneinrichtung gelegt
Im Juli 2022 hatte der junge Mann das Feuer in der Wohneinrichtung gelegt. Nach seinen Angaben, um Polizei und Feuerwehr zu alarmieren. Von denen erhoffte er sich Hilfe, einen Betreuer davon abzuhalten, ihm weiter LSD unter das Essen zu mischen, wie er in seinem Wahn annahm. Überlegt hatte sich der Beschuldigte nach eigenen Angaben auch, dem Betreuer ein Messer in den Hals zu stechen oder sein eigenes Zimmer mit Benzin zu entzünden. Von Beidem sah er jedoch ab. Sein Ziel, Polizei und Feuerwehr in Gang zu setzen, erreichte er dennoch.
Einsatzkräfte, die am Tatort waren, sagten als Zeugen aus, dass von dem Brandherd keine große Gefahr ausging. Überrascht waren sie, da der Beschuldigte sich fast schon ein wenig stolz als Täter zu erkennen gab. Zudem sprachen die Zeugen davon, dass der 24-Jährige unmotiviert Lachanfälle bekam, im Polizeiwagen davon sprach, Frösche zu sehen und erklärte, Stimmen zu hören.
Gutachterin sieht Gefahr für die Allgemeinheit
Diese Symptome seien typisch für eine paranoide Schizophrenie, erklärte Dr. Angelika Marc, leitende Ärztin für forensische Psychiatrie an der Vitos Klinik Haina. In ihrem Gutachten sprach sie davon, dass der Beschuldigte bei dem Feueranschlag eine vollkommen aufgehobene Realität hatte. Unzweifelhaft leide er an einer paranoiden Schizophrenie, hieß es in der Stellungnahme weiter. Optische und akustische Halluzinationen seien ebenso typisch dafür, wie die wahnhafte Vorstellung, überwacht zu werden und unkontrolliertes Lachen.
Ungünstig fiel die Prognose aus. Die Krankheit sei nur schwer behandelbar; eine regelmäßige und kontrollierte Einnahme von Medikamenten unbedingt erforderlich. Da bei dem Beschuldigten keine Einsicht bestehe, sprach die Ärztin von einer ungünstigen Zukunft für den 24-Jährigen. Es gehe von ihm weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Er sei verantwortungslos und könne die Folgen seines Tuns nicht einschätzen. Deshalb sei nach ihrer Überzeugung die Einweisung in den Maßregelvollzug notwendig.
Alle Behandlungsvarianten bisher gescheitert
Dem schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an, während die Rechtsanwältin des Beschuldigten diese letzte Konsequenz nicht stützen wollte. Auch sie sah die zwingende Notwendigkeit ein, ihren Mandanten medikamentös zu behandeln, appellierte aber an das Gericht, nach einer Möglichkeit zu suchen, dies nicht eine Zwangseinweisung zur Folge habe.
Diesem Appell schloss sich das Gericht nicht an. Seit 2017 leide der Beschuldigte unter der Krankheit, und bis heute seien alle Behandlungsvarianten gescheitert. Daher bleibe nur noch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, um die Gefahren für die Allgemeinheit zu minimieren, lautete der Urteilsspruch. (Peter Kilian)