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Bad Wildungen: Verfahren gegen 25 Jahre alten Mann wegen Körperverletzung eingestellt

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Justitia
Ein 25-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung am Fritzlarer Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto) © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung in zwei Fällen musste sich ein 25 Jahre alter vorbestrafter Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg vor dem Amtsgericht Fritzlar verantworten.

Bad Wildungen – Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Kassel: Der unter gesetzlicher Betreuung stehende Mann ohne Berufsausbildung soll im November 2021 in Bad Wildungen seine heute 21 Jahre alte Ex-Freundin gewürgt und bedroht haben. Bei dem aktuellen Fall hatte er 2,59 Promille Alkohol im Blut, hieß es während der Beweisaufnahme im Amtsgericht.

„Eine Beziehung unter Alkohol- und Drogeneinfluss“

Acht bis neun Monate lebte das Paar in Bad Wildungen in einer gemeinsamen Wohnung. Man habe viel gefeiert, „es gab ganz normale Auseinandersetzungen“. Dann zog die junge Frau aus, sie wollte zu ihrem Bruder. Sie habe Streit angefangen, habe ihn geschlagen, berichtete der Angeklagte. Er habe Probleme mit Drogen, gab er zu. Es sei eine Beziehung unter Alkohol- und Drogeneinfluss gewesen, schilderte er. Seine Freundin sei eifersüchtig gewesen. „Sie kocht schnell hoch.“

Die Auszubildende zur Einzelhandels-Kauffrau sagte aus, sie seien ein Liebespaar gewesen. Man habe sich im Internet kennengelernt. Während einer Party habe sie ihn geschlagen, weil er sie auf dem Balkon ausgesperrt habe. „Er wollte mich runterschmeißen“, habe sie zu Protokoll gegeben. Er habe sie im zweiten Stock „über die Brüstung gehalten“ und gesagt, er wolle sie umbringen. Fünf Minuten sei sie bewusstlos gewesen, „ich konnte nicht mehr atmen“. Der 25-Jährige habe so fest gedrückt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe, sie habe Würgemale gehabt. Aus Angst habe sie nicht die Polizei gerufen.

Nach zweistündiger Verhandlung eingestellt

Die Frau räumte auf Nachfrage eigenen Drogenkonsum ein – aber erst seit sie den 25-Jährigen kennengelernt habe. Jetzt wolle sie alles vergessen „und nichts mehr mit ihm zu tun haben“.

Die Staatsanwältin erklärte, auf die Aussage der Frau könne sich keine Verurteilung stützen. Das Gericht stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse nach zweistündiger Verhandlung unter Hinweis auf einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 5. August 2022 ein – eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Diebstahls.

„Ich hoffe, dass wir uns nie wieder sehen“, sagte Richterin Lydia Lahmann zum Schluss der Verhandlung zu dem Beschuldigten. (Manfred Schaake)

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