Unkraut abgeflammt: Garage brennt - 50.000 Euro Schaden

Nach dem Brand einer Garage in Somplar warnt die Polizei vor der Nutzung von Abflammgeräten. Denn der Brand, bei dem ein Schaden von 50.000 Euro entstanden ist, wurde vermutlich durch ein solches Abflammgerät verursacht.
Somplar - Wie die Polizei am Montag, 13. Juni, berichtete, kam es am Freitagnachmittag, 10. Juni, im Bromskircher Ortsteil Somplar zu dem Brand einer Garage. „Er wurde wahrscheinlich durch den Einsatz eines Abflammgerätes verursacht“, heißt es im Polizeibericht. Der Gesamtschaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 50.000 Euro.
Wie Polizeisprecher Dirk Richter erläuterte, hatte der Hausbesitzer am Nachmittag seinen Hof und seine Garagenzufahrt mit einem Abflammgerät bearbeitet, um das Unkraut zu entfernen. Nachdem er diese Arbeiten beendet hatte, verließ er sein Haus und fuhr weg. Etwa zwei Stunden später, gegen 17.30 Uhr, rief ihn ein Nachbar an, da die Garage Feuer gefangen hatte.
Die sofort alarmierten Feuerwehren aus Somplar, Bromskirchen, Allendorf/Eder und Frankenberg konnten das Feuer löschen und ein Übergreifen der Flammen auf das angrenzende Wohnhaus verhindern. Die Garage und ein darin abgestelltes Auto wurden durch das Feuer stark beschädigt, das Wohnhaus wurde durch das Löschwasser in Mitleidenschaft gezogen.
Nach ersten Erkenntnissen der Frankenberger Polizei wurde der Brand durch den vorherigen Einsatz des Abflammgerätes verursacht. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Korbach.
Mehrere solcher Brände in Waldeck-Frankenberg
„Brände nach dem Abflammen von Unkraut sind leider keine Einzelfälle“, warnt die Polizei in diesem Zusammenhang: „Gerade im Frühjahr nutzen viele Grundstückseigentümer Abflammgeräte, um ungeliebte Pflänzchen auf dem Hof, der Terrasse oder im Garten zu entfernen. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt.“
„Es kam in den vergangenen Wochen in Waldeck-Frankenberg wiederholt zu Bränden, die im Zusammenhang mit Unkrautverbrennungsmaßnahmen stehen“, erläutert Polizeisprecher Dirk Richter. „Dabei wurden nicht nur Sträucher und Hecken beschädigt, sondern auch ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen oder sogar Menschenleben in Gefahr gebracht.“
Neben der Schadensregulierung und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten komme für die Verursacher auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. So seien im Strafgesetzbuch die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt - diese könnten von einer Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen.
Polizei gibt Tipps für das Abflammen von Unkraut
„Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu begegnen“, sagt die Polizei und gibt folgende Tipps:
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.
- Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.
- Verzichten Sie bei langanhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß.
- Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.
- Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.
- Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.
- Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.
- Bewahren Sie die Gasflaschen unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
- Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.