Weil sie keine Maske trug - Metzger wirft Asthma-Kranke raus

- In Hessen besteht wegen Corona weiterhin eine Maskenpflicht
- Eine Frau aus der Region hat wegen ihrer Asthma-Erkrankung eine Befreiung für die Pflicht
- Der Metzger im Ort bestand jedoch trotzdem auf das Tragen einer Maske
Corona-Maske trotz Asthma: Anna-Christina Reh kann wegen ihrer Asthma-Erkrankung keine Schutzmaske tragen. Doch ihr Metzger bestand auf der Maskenpflicht.
Diemelsee-Adorf - Anna-Christina Reh aus Diemelsee-Adorf (Waldeck-Frankenberg) kann wegen ihrer Asthma-Erkrankung keine Corona-Maske tragen. Das hat ihr der Hausarzt bescheinigt. Doch ihr Metzger bestand auf der Maskenpflicht.
Die „Mittwochstüte“ der Metzgerei König aus Diemelsee-Adorf wollte sich Anna-Christina Reh nicht entgehen lassen. Sie hatte vorher angerufen und sie bestellt, eine Verkäuferin hatte sie schon fertig gepackt, so ging sie ins Geschäft, um sie schnell abzuholen. Problem dabei: Sie trug keine Schutzmaske. Und so verließ sie das Geschäft ohne ihre Tüte.
Corona-Maske trotz Asthma: Inhaber beharrt auf Tragen der Maske
Denn Fleischermeister Reiner König sprach sie an und verwies darauf, dass auch bei ihm die in Hessen vorgeschriebene Maskenpflicht gelte. Doch Anna-Christina Reh ist von dieser Pflicht befreit: Sie hat eine chronische Asthma-Erkrankung, ihr Arzt hat ihr ein Attest geschrieben.
Dennoch beharrte der Inhaber darauf, sie solle eine Maske aufsetzen. „In einem pampigen Ton“, schildert Reh. „Er schmiss mich aus dem Geschäft.“ Das wertet sie als „Diskriminierung von chronisch kranken Menschen“. Die Kundin sei bei früheren Besuchen im Geschäft mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass auch sie eine Maske tragen solle, berichtet Meister Reiner König auf Nachfrage.
Corona-Maske trotz Asthma: Frau bekommt nach kurzer Zeit keine Luft mehr
Darum habe er sie an diesem Tag erneut auf die Pflicht hingewiesen. Wenn er dabei unfreundlich gewirkt habe, bedauere er dies. Anna-Christina Reh steht vor einem Dilemma: Sie fragt sich, wie sie einkaufen soll, wenn sie ohne Maske nicht ins Geschäft dürfe. „Soll ich verhungern?“ Sie betont: „Ich mache das ja nicht aus Jux und Dollerei.“
Sie habe nach Einführung der Pflicht versucht, eine Maske zu tragen – aber nach zwei, drei Minuten bekomme sie keine Luft mehr. Mit Maske „bin ich in fünf bis zehn Minuten ein Notfall“, befürchtet sie. Deshalb besorgte sie sich das Attest.
Corona-Maske trotz Asthma: Mit dem Attest gab es meist keine Probleme
In anderen Geschäften sei sie bislang eingelassen worden. Verkäuferinnen hätten sie höflich gefragt, sie habe ihnen ihr Attest vorgezeigt. Dann hätten sie gesagt: „Gut dass Sie die Bescheinigung dabei haben.“ Nur in einem Korbacher Discounter habe sie jüngst eine Kassiererin angesprochen und ebenfalls die Schutzmaske verlangt.
„Bei uns tragen alle Masken“, erklärt Reiner König. Er halte sich an die Vorschriften – und die sehen neben den Hygiene- und Abstandsregeln und einer Begrenzung auf höchstens vier Kunden gleichzeitig im Geschäft eben auch die Maskenpflicht vor.
Corona-Maske trotz Asthma: Mit dem Attest gab es meist keine Probleme
Der Meister sieht auch eine Schutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten: Eine Verkäuferin habe eine Lungenerkrankung gehabt und gehöre damit zur Risikogruppe. Darum mache er in Sachen Maskenpflicht konsequent von seinem Hausrecht Gebrauch und bestehe auf dem Tragen. Außerdem hätten sich bei ihm andere Kunden über die maskenlose Adorferin beschwert, berichtet er.
Das Problem: Trotz eines Attests sind chronisch Kranke vor einer Corona-Infektion nicht gefeit, theoretisch könnten sie das Virus in jedem Geschäft weitergeben – die Einführung der Maskenpflicht wurde ja damit begründet, dass die Träger andere vor einer Übertragung schützen sollen.
Corona-Maske trotz Asthma: Schließung wegen Corona-Ausbruch undenkbar
Weiterer Aspekt: „Ich bin froh, dass ich mein Geschäft weiterführen kann.“ Er habe in seinen Betrieb investiert, eine Schließung wegen eines Corona-Ausbruchs könne er sich nicht leisten.
Für Kunden wie Reh habe er überdies ein Angebot: Sie könnten Waren telefonisch, per Mail oder Fax bestellen und an seiner Haustür abholen. Auch ohne Maske. Aber wer ins Geschäft komme, müsse eine Maske tragen.
Auch Anna-Christina Reh hatte vorbestellt, sie wollte ihre Tüte nur abholen. „Sie hätte zur Haustür kommen können“, sagt Reiner König. Dann hätte es diesen Vorfall nicht gegeben. Ihre Tüte hat Anna-Christina Reh doch noch erhalten: Ihr Mann hat sie im Geschäft abgeholt. Er trug eine Schutzmaske.
Zur Eindämmung von Corona gilt seit dem 27. April in Hessen die Maskenpflicht. So trägt man die Maske richtig.
Welche Auswirkungen haben die Einschränkungen wie das Tragen einer Maske in Corona-Zeiten auf unsere Psyche? Darüber haben wir mit der Psychologin Antje Ottmers aus Kassel gesprochen. (Von Karl Schilling)
Was empfiehlt das Gesundheitsamt?
Die Pressereferentin der Kreisverwaltung, Ann-Katrin Heimbuchner, verweist auf die Verordnung des Landes, nach der grundsätzlich alle im „Publikumsbereich“ von Geschäften eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten. Wer aus gesundheitlichen Gründen – etwa wegen einer Atemwegserkrankung – keine Maske tragen könne, müsse dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. „Wir empfehlen, diesen Nachweis mit sich zu führen, um ihn bei Nachfrage vorzeigen zu können“, erklärt Heimbuchner.
Die Adorferin hat ihr Attest immer dabei, somit hätte sie alles richtig gemacht. Aber: „In Geschäften haben die Eigentümer das Hausrecht“, betont Heimbuchner – somit hätten sie auch die Befugnis, Kunden der Räume zu verweisen. Denn falls es beispielsweise durch den Besuch in einem Geschäft zu einer Infektion mit dem Corona-Virus komme, „trägt der Eigentümer mit Verantwortung dafür“. Inhaber von Verkaufsstätten dürften daher auch weitergehende Schutzvorkehrungen umsetzen, wenn sie dies für geboten hielten. Insofern hat auch der Metzger korrekt gehandelt.
Wer aus Gesundheitsgründen keine Maske tragen könne, sollte einmal mehr darauf achten, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, um andere und sich vor einer Erkrankung zu schützen, sagt Heimbuchner.
Außerdem könnten sie für ihre Einkäufe die zahlreichen Lieferservices nutzen, die viele Geschäfte seit Ausbruch der Pandemie anböten. In Waldeck-Frankenberg hätten sich schon zahlreiche ehrenamtliche Initiativen gebildet, die auch Einkaufshilfen leisteten.
Die Landesregierung hat beschlossen, in Hessen zum 27. April eine Maskenpflicht einzuführen. Sie sieht aber auch Ausnahmen vor: Die Pflicht gelte nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Leute, „die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können“. Das Nichttragen einer Corona-Maske stellt sonst eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein wiederholter Verstoß kann mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.
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