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Diemelseer Parlament führt eine Fragestunde für die Einwohner ein

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Erste Sitzung mit Corona-Abstünden in der Adorfer Dansenberghalle am  29. Mai 2020. Archivbild zu: Nachfragen erwünscht: Die Gemeindevertreter führen eine Fragestunde für die Diemelseer ein.
Nachfragen erwünscht: Die Gemeindevertreter führen eine Fragestunde für die Diemelseer ein. © Karl Schilling

Das Diemelseer Parlament führt eine Fragestunde für die Einwohner ein. Das soll mehr Bürgernähe und Transparenz bringen.

Diemelsee-Adorf – Alle Gemeindevertreter folgten am Freitag einem Antrag der FDP und stimmten der Ergänzung ihrer Geschäftsordnung zu. Interessenten haben 15 Minuten lang die Möglichkeit, den Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung oder einzelne Fraktionen zu befragen. Teilnehmen dürfen alle Diemelseer ab 14 Jahren – FDP-Fraktionschefin Stephanie Wetekam hofft, so auch Jugendliche für die Kommunalpolitik zu interessieren.

Die Fragestunde sei „ein Baustein, um mehr Bürgernähe und Transparenz zu erreichen“, sagte FDP-Sprecher Manuel Stöcker in seiner Antragsbegründung. In vielen hessischen Kommunen gebe es sie bereits. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte vorab über die Ergänzung beraten, auch er spreche sich dafür aus, berichtete der Vorsitzende Jörg Weidemann..

Fragestunde vor Beginn der Parlamentssitzungen

Jutta Franke von der SPD fragte nach, wie sich die Neuerung in der Praxis umsetzen lasse. Denn vorgesehen ist, die Fragestunde vor den Beginn der Parlamentssitzung zu legen – sie in die Sitzung zu legen, lasse die Hessische Geschäftsordnung nicht zu, sagte Stöcker.

Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling schlug vor, Parlamentschefin Hannelore Behle könne doch einfach alle bitten, 15 Minuten vorher da zu sein. Behle leitet die Fragestunde laut Geschäftsordnung.

Fragen vorab schriftlich einreichen

Interessenten müssen ihre Fragen drei Wochen vor der Sitzung schriftlich an die Verwaltung schicken – bis zu zwei Anfragen sind möglich. Insofern seien die Anzahl der Fragen und die Inhalte bekannt, alle könnten sich vorbereiten, sagte Wetekam.

„Die Anfragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein noch nicht-öffentliche Angelegenheiten betreffen“, heißt es in Absatz 4. Die Beantwortung darf nicht gegen Gesetze verstoßen – Stichpunkte Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Steht ein Punkt ohnehin auf der Tagesordnung der Sitzung, erübrigt sich die Antwort.

In der Reihenfolge des Eingangs

Interessenten können Fragen nur schriftlich stellen oder sie vor auch den Gemeindevertretern vortragen. In der Fragestunde ist eine Ergänzungsfrage erlaubt. „Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt“, regelt Absatz 8. Reichen die 15 Minuten nicht aus, kann es eine schriftliche Beantwortung geben.

Weitere Änderung der Geschäftsordnung: Künftig werden die Ortsvorsteher auch offiziell zu den Sitzungen der drei Parlamentsausschüsse eingeladen. Sie tagen in der Regel ohnehin öffentlich

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