2022 erteilte die Kreisverwaltung 63 Kleine Waffenscheine, 2021 waren es 110 und 2020 wurden 121 Kleine Waffenscheine erlaubt. Ein Hoch gab es 2019, damals wurden 187 Anträge genehmigt. Einen Großen Waffenschein, mit dem man eine Schusswaffe mit sich führen darf, besitze kein Einwohner im Landkreis.
Die Zahl der Waffenbesitzer in Waldeck-Frankenberg ist zuletzt leicht gesunken: 2018 verfügten noch 2698 Einwohner über eine Waffenbesitzkarte, aktuell sind es gut 100 Personen weniger. Die häufigsten Kurzwaffen, die registriert sind, sind laut Kreisverwaltung Revolver des Kalibers .357 Magnum, Pistolen des Kalibers 22 oder 9 mm. Bei den Langwaffen gehören Einzellader wie Flinten und Büchsen zu den häufigsten Waffen, außerdem Repetier- und Selbstladewaffen. Nicht berücksichtigt sind bei den registrierten Waffen beispielsweise Dienstpistolen von Polizisten. Aktuell gibt es im Kreis rund 1400 Jäger und knapp 800 Sportschützen – diese benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten keinen Waffenschein, aber eine Waffenbesitzkarte.
Zwar dürfen Schreckschusswaffen & Co. mit Kleinem Waffenschein auch außerhalb der eigenen Wohnung getragen werden. Aber: Verboten sei das bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festen, Sportveranstaltungen oder auch in der Disco, sagt Polizeisprecher Dirk Richter. Und: Auch diese Waffen können „aufgrund der großen Druckwirkung und der austretenden heißen Gase zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod führen, wenn sie aus kurzer Distanz“ eingesetzt werden.
In ganz Hessen gab es vor gut einem Jahr rund 413 000 registrierte Waffen, schrieb die Deutsche Presseagentur damals. Sie gehörten 72 600 Privatpersonen. Im Bundesland gab es zudem 61 869 Kleine Waffenscheine und 611 Große. Der Waffenschein berechtigt dazu, eine Waffe zu führen. Eine Waffenbesitzkarte erlaubt, eine Waffe zu kaufen und zu besitzen. Transportiert werden müssen sie von Inhabern der Waffenbesitzkarte getrennt von der Munition. jj