Gleichzeitig sei aufgrund des „Outings“ seitens des Polizeipräsidiums Nordhessen eine Gefährdungslagebewertung für den Polizisten eingeleitet worden. Der Mann habe nun Angst vor Repressalien aus der linksextremen Szene. Es werde jetzt zum Beispiel vermehrt Streife vor seiner Wohnanschrift gefahren, so Bartoldus.
Bis zum Ausgang des Disziplinarverfahrens gelte auch bei Polizeibeamten die Unschuldsvermutung, sagte Polizeipräsident Konrad Stelzenbach. Gemeinsam mit dem betroffenen Beamten werde der Sachverhalt daher „vorurteilsfrei, sachgerecht und sorgfältig“ geprüft. Gleichwohl müsse sowohl beruflich als auch privat das Verhalten von Polizeibeamten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf einfordere, so Stelzenbach: „Denn so etwas schadet massiv dem Ansehen der Polizei und dem Vertrauen, welches die Bürgerinnen und Bürger in uns setzen.“