Ausgenommen bleiben Getränke wie Wein, Sekt und Spirituosen in Glasflaschen. Für diese gebe es gut funktionierende Sammel- und Recyclingsysteme.
Auch Getränkekartons haben ebenfalls eine gute Recycling-Quote und würden somit weiterhin pfandfrei verkauft werden können, so das Amt. Bis zum 1. Juli haben die Getränke- und Lebensmittelhändler sowie die Kunden jetzt aber erst einmal Zeit, um sich auf die erweiterte Pfandpflicht einzustellen.
Flaschen und Dosen, die derzeit noch pfandfrei im Lager oder den Regalen stehen, dürfen bis dahin noch verkauft werden.
Eine allgemeine Pfandpflicht für die Einwegverpackungen von Getränken gilt in Deutschland seit dem Jahr 2003, seit 2005 beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent. Schon heute bestehen PET-Flaschen zu einem gewissen Anteil aus recyceltem Plastik.
Ab 2025 soll dieses noch weiter verstärkt werden, und so müssten PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent erhöht.
Erkennbar sind Flaschen und Dosen, auf die Pfand erhoben wird, am DPG-Zeichen. Dieses wurde 2006 einheitlich eingeführt und steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH.
Die heimischen Getränkemärkte, mit denen wir gesprochen haben, sind optimistisch, dass Plastikflaschen und Einwegdosen, die noch pfandfrei gelistet im Lager stehen, bis Juli verkauft werden können.
Probleme bei der Umstellung gebe es nicht, und auch die Kunden seien bereits informiert.
Im Lager des Getränkemarktes Schwebel in Frankenberg stehen gar keine pfandfreien Flaschen und Dosen mehr, die ab Juli unter die erweiterte Pfandpflicht fallen. Heike Oehl, Abteilungsleiterin vom Getränkemarkt Schwebel, berichtet, dass die Umstellung bereits Ende des vergangenen Jahres erfolgt sei.
Lediglich ein paar Apfelweindosen würden noch im Verkaufsraum stehen, denn bislang galt Apfelwein laut deutschem Verpackungsgesetz als Wein und war daher von der Bepfandung ausgeschlossen.
„Ich hoffe, dass die Dosen bis Juni weg sind“, sagt Oehl. Ansonsten müsse sie den Apfelwein vorher reduziert verkaufen. Doch sie ist optimistisch: Die Nachfrage nach Apfelwein würde in der wärmeren Zeit steigen.
Wie in vielen anderen Märkten und Filialen, weisen auch die Mitarbeiter von Schwebel die Kunden auf die erweiterte Pfandpflicht hin, damit diese ihre Flaschen nicht in den Müll werfen. „Wir haben große Plakate im Laden hängen, es steht an den Pfandautomaten und auch an den Regalen“, erklärt Oehl.
Am Anfang habe sie auch an der Kasse auf die neuen Regelungen hingewiesen, mittlerweile wüssten viele Kunden Bescheid. „Bei mir hat sich nicht ein Kunde beschwert, dass auf den Flaschen und Dosen jetzt Pfand ist – sie haben das eher befürwortet“, freut sich die Abteilungsleiterin.
„Im Großen und Ganzen kann ich sagen, dass die Umstellung vollkommen unproblematisch war“, sagt sie. Die pfandfreien Produkte wolle und könne sie zudem nicht mehr einkaufen. Es gibt neue Artikelnummern, bei denen das Pfand in der Kasse direkt mit eingescannt wird.
Auch im Lager des Logo-Getränkemarktes in Korbach stehen nur vereinzelt noch pfandfreie Apfelwein-Dosen in den Regalen. Außer ein paar Dosen bestehe das Sortiment aber fast ausschließlich aus Mehrwegflaschen, erklärt Marktleiterin Barbara Geutjes. Mit der Umstellung auf neu bepfandete Produkte hätten sie keine Probleme gehabt.
„Die Hersteller haben das gut vorbereitet“, sagt sie und ist froh, dass die Pfandpflicht erweitert wurde: „Es ist hilfreich. So landen die Dosen nicht mehr in der Natur.“
Die meisten Kunden seien bereits informiert und wüssten über die neue Regelung Bescheid. „Ich bin trotzdem immer wieder erstaunt, wie viele Menschen Probleme mit Ein- und Mehrweg haben“, sagt die Marktleiterin. Oft landeten Flaschen mit und ohne Pfand vor den Pfandautomaten oder in den Einkaufswagen.
Bei „Schnuffi´s Getränkeladen“ in Rosenthal stehen noch einige hundert pfandfreie Dosen und Flaschen im Lager. Ob diese bis Juli noch verkauft werden können, hängt laut Inhaber Jürgen Gräbe von den Kunden ab.
Diese seien bereits gut informiert, da die neue Regelung zur erweiterten Pfandpflicht regelmäßig in den Medien sei.