Tote Rinder in der Gefriertruhe: Landwirt aus Waldeck-Frankenberg verurteilt

Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat das Frankenberger Amtsgericht einen 50-jährigen Agrartechniker aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von insgesamt 6400 Euro (160 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt.
Frankenberg - Die bereits vor knapp einem Jahr in einem ähnlichen Verfahren verhängte Anordnung, für drei Jahre keine Rinder halten zu dürfen, bleibt weiterhin bestehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landwirt vor, dass er sich nicht ausreichend um seine Kälber gekümmert habe. Vermutlich wegen mangelnder Hygiene und Durchzug im Stall wurden vier erst wenige Wochen alte Kälber krank und starben. Sie litten an Durchfall und zum Teil an Lungenentzündungen.
Erkrankung für Kälber nicht ungewöhnlich
Wie die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht ergab, sind solche Erkrankungen für junge Kälber an sich nicht ungewöhnlich. Wenn die Kälber von der Mutter getrennt werden, wird zum einen die Nahrung umgestellt, zum anderen müssen sich die Tiere an eine neue Umgebung gewöhnen. Wenn jedoch erst zwei oder vier Wochen alte Jungtiere an Durchfall erkranken, ist nach Aussage eines Tierarztes größte Sorge geboten. „Wenn wir in einem solchen Fall gerufen werden, sind wir in wenigen Stunden da“, sagte der Tierarzt.
Ursache sei aber nicht nur „der böse Erreger“, so der Tierarzt. Wenn das „Management“ und vor allem die Hygiene im Stall funktioniere, dann würden „auch nicht so viele Tiere krank“.
Veterinäramt kam regelmäßig auf den Hof
Dem Frankenberger Veterinäramt war schon bekannt, dass bei diesem landwirtschaftlichen Betrieb nicht alles in Ordnung war. Deshalb kamen regelmäßig „Tiergesundheitsaufseher“ und teilweise auch Tierärzte zur Kontrolle auf den Hof. „Im Januar 2021 fehlten drei Kälber“, berichtete ein Aufseher, der als Zeuge geladen war. Die Kadaver der toten Kälber wurden in einer Tiefkühltruhe des Landwirtes gefunden – zusammen mit einem vierten Kalb, das dort offenbar schon „seit mindestens einem Jahr“ lag, wie ein Mitarbeiter des Veterinäramtes sagte.
Die Kühltruhe wurde versiegelt, die Kadaver sollten am nächsten Tag abgeholt werden. Am folgenden Tag waren die Siegel gebrochen, die Truhe hatte der Landwirt mit einem Schlepper neben seine Scheune verfrachtet.
Normalerweise werden verendete Tiere von der Tierkörper-Beseitigungsanstalt abgeholt. Dort hatte der Angeklagte jedoch nicht angerufen und die verendeten Tiere auch nicht aus seinem Bestand abgemeldet.
Leiden unnötig verlängert
Anstatt einen Tierarzt zu rufen, hatte der Agrartechniker offenbar selbst versucht, die Durchfall- und Lungenerkrankungen der Kälber zu kurieren – mit selbst angerührten Elektrolyt-Lösungen sowie Medikamenten, die noch von anderen Tiererkrankungen auf dem Hof vorhanden waren. Weil dies nicht funktionierte, warf die Staatsanwältin dem Landwirt vor, das Leiden der Tiere „aus Gleichgültigkeit und Abstumpfung“ unnötig verlängert zu haben.
Die meisten Vorwürfe prallten an dem beschuldigten Landwirt ab. Wenn ein Kalb an Durchfall erkranke, könne man „kaum was dagegen tun“. Man müsse auch die „wirtschaftliche Seite sehen“, sagte der Landwirt. Drei der vier toten Kälber seien Bullenkälber gewesen; diese seien in der Milchwirtschaft nur „Abfallprodukte“.
Fakt ist, dass von fünf im Dezember 2020 zugekauften, nur wenige Wochen alten Kälbern nur zwei überlebten. Die toten Tiere waren im Februar 2021 im hessischen Landeslabor Gießen von einer Tierpathologin untersucht worden, die dem Gericht ein umfassendes Gutachten vorlegte.
Staatsanwältin nennt Vorfälle „erschreckend“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer die erhobenen Vorwürfe „größtenteils bestätigt“. Sie nannte es „erschreckend“, dass der Angeklagte keine Reue zeige und immer noch denke, dass er „alles richtig gemacht“ habe.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 Euro, die mit einem anderen, bereits im August 2021 verhandelten weiteren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen zusammengefasst werden sollte. Außerdem forderte sie für den Landwirt ein vierjähriges Tierhaltungs- und Betreuungsverbot.
Verteidiger Robert Ingenbleek plädierte dagegen auf Freispruch. Die Autopsie der toten Kälber habe ein „multifaktorielles Krankheitsbild“ ergeben. Typische Erreger für Durchfallerkrankungen und Lungenentzündungen seien laut Gutachten „nicht nachweisbar“.
Tierhaltungsverbot verlängert
Eine „gewisse Einsicht“ gestand Richterin Petra Kaschel dem Angeklagten zu. Dieser hatte in seinem „letzten Wort“ eingeräumt, es sei ein Fehler gewesen, bei der Erkrankung seiner Kälber keinen Tierarzt gerufen zu haben. „Als erfahrener Landwirt hätten Sie sehen müssen, dass die Tiere leiden“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Den Kälbern sei über längere Zeit unnötiges Leid zugefügt worden.
Die Richterin verlängerte das geltende Tierhaltungsverbot. Das von der Staatsanwältin geforderte, zusätzliche Betreuungsverbot wäre nach Kaschels Ansicht jedoch „unverhältnismäßig“, weil der Angeklagte dadurch seinen Job verlieren würde.
Auf dem eigenen Hof darf der 50-Jährige weiterhin keine Tiere halten, jedoch auf einem Bauernhof in einiger Entfernung auch in Zukunft Tiere betreuen.