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Gebietsfremde Art: EU sagt Waschbären den Kampf an

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Von: Philipp Daum

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© Matthias Schuldt

Schätzungen zufolge fühlen sich eine halbe Million Waschbären in Deutschland heimisch. Auch in Waldeck-Frankenberg – vor allem rund um den Edersee – gehört er längst zu der Tierart, die sich in großer Zahl angesiedelt hat. Der Europäischen Union (EU) ist die Ausbreitung aber ein Dorn im Auge.

sie hat den Waschbären nun zur „invasiven gebietsfremden Art“ erklärt. Ziel dabei ist die Eindämmung dieser Art. Der EU-Vorstoß sorgt bei Jägern, Förstern und Naturschützern für Diskussionen.

„Die Bundesländer haben 18 Monate Zeit, Lösungen zu erarbeiten, damit die Zahl der Waschbären reduziert wird“, erklärt Mark Harthun vom Naturschutzbund (Nabu) Hessen.

Heinz Langerzik, Vorsitzender der Waldeckischen Jägerschaft, hält die EU-Einordnung für sinnvoll. Er ist für eine intensive Bejagung außerhalb der Setz- und Brutzeit. „Der Waschbär richtet erhebliche Schäden an. Er unterdrückt andere Wildarten, indem er beispielsweise frisch geborene Hasen frisst.“ Auch Vogelnester lasse er nicht aus. „Er frisst die Eier und die Küken“, so Langerzik. In den Lebensraum des Menschen greife er ein, indem er Dachböden mit Kot oder Kadavern erbeuteter Tiere verdreckt oder sich an Getreidelagern der Landwirte zu schaffen macht.

Auch Eberhard Leicht, Leiter des Forstamtes Burgwald, sieht den Eingriff in den Lebensraum des Menschen problematisch. „Seine Präsenz, beispielsweise in Wohngebieten oder auf Campingplätzen, ist lästig. Eine Bejagung, um das zu verhindern, ist sinnvoll“, sagt Leicht. Mit Blick auf die freie Wildbahn sei das aber nicht nötig: „Es konnte noch nicht belegt werden, dass der Waschbär eine andere Art verdrängt“, sagt der Forstamtsleiter: „Am Edersee hat sich ein Waschbär einmal in ein Nest eines Kormorans gesetzt. Der Vogel ist nicht zurückgekehrt. Das heißt aber nicht, dass es am Edersee nun gar keine Kormorane mehr gibt.“

Was Jäger, Naturschützer und Waschbär-Experten zu dieser Diskussion sagen, lesen Sie in der gedruckten Mittwochsausgabe der WLZ am 17. August

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