Getränkemarkt in Gemünden kann umziehen

Der Rewe-Konzern kann in Gemünden seinen Getränkemarkt aus dem Ortskern von der Lindenstraße in das „Einkaufszentrum“ in der Ellnröder Straße am Stadtrand verlegen.
Gemünden – Die Stadtverordnetenversammlung beschloss eine dafür notwendige Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen Ellnröder und Grüsener Straße“ in der Gemarkung Gemünden einstimmig.
Neuer Standort des Rewe-Getränkemarkts wird in Nachbarschaft des Rewe-Lebensmittelmarkts in der Ellnröder Straße sein, und zwar im Gebäude des früheren Drogeriemarkts dm.
Wie Bürgermeister Frank Gleim in der Sport- und Kulturhalle die Stadtverordneten informierte, „steht das Gebäude seit der Marktauflösung des Drogeriemarktanbieters dm leer. Eine neue Nachnutzung konnte bislang nicht gefunden werden“.
Bei der Suche habe sich herausgestellt, dass von Rewe eine Verlagerung des in der Lindenstraße bestehenden Getränkemarktes angestrebt werde. Der bestehende Standort weise einen Modernisierungsrückstand auf und sei für eine zeitgemäße Einzelhandelsausnutzung nicht mehr geeignet.
Gleim: „Die Verlagerung des Getränkemarktes aus der Lindenstraße in die Einzelhandels-Ansiedlung Ellnröder Straße wird aus betriebswirtschaftlicher und versorgungsstruktureller Sicht bevorzugt. Durch die Verlagerung werden wesentliche Grundversorgungsangebote an einem Standort gebündelt und ein Leerstand des einst als Drogeriemarkt genutzten Gebäudes beseitigt.“
Zur Vermeidung eines Leerstandes im Ortskern habe Rewe dem Eigentümer des Gebäudes, in welchem sich derzeit noch der Getränkemarkt befindet, neue Nachnutzungsmöglichkeiten vorgestellt, schilderte der Verwaltungschef. Laut Michael Krippner (CDU) „gibt es bereits Interessenten für das Gebäude in der Lindenstraße“.
Die Änderung des Bebauungsplans findet im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ statt. Mit der Änderung soll die Umnutzung des bestehenden Gebäudes für einen Getränkemarkt ausnahmsweise zugelassen werden. Nach dem Parlamentsbeschluss erfolgt nun die öffentliche Auslegung für einen Monat. Gleichzeitig werden die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange gehört. Nach Prüfung der Stellungnahmen werden die Stadtverordneten den Bebauungsplan in einer weiteren Sitzung endgültig beschließen.