Ein Kollege berichtete, wie er von einem der beiden Täter am Tresen in der Bank mit der Waffe bedroht und zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert worden war. „Er hat mir die Pistole direkt ins Gesicht gehalten“, berichtete der heute 70-Jährige. Dass es sich um eine Gaspistole ohne Schussmunition handelte, wussten die Bankmitarbeiter da noch nicht. Der Mann habe „gebrochen Deutsch“ gesprochen, sagte ein Kollege aus.
Die Aussagen der fünf Bankangestellten sollten die Frage klären, ob es der Angeklagte war, der die Mitarbeiter mit der Gaspistole zur Herausgabe des Geldes gezwungen hatte. Ja, er war es, stand nach Ansicht des Gerichts am Ende fest. Ein Indiz war seine Körpergröße – der andere Mann, der mit ihm in der Bank war, während die beiden Komplizen im Auto warteten, war etwa 20 Zentimeter kleiner, wodurch die Zeugen die beiden unterscheiden konnten.
Nach der Aussage der Zeugen stand für das Gericht um den Vorsitzenden Richter Sebastian Ferner auch fest, dass es der Angeklagte war, der auf der Straße mit seiner Gaspistole in Richtung von Passanten vor der Bäckerei Eckhardt geschossen hatte.
„Wenn es scharfe Munition gewesen wäre, würde ich heute nicht mehr hier sitzen.“
„Ich hab gerufen: Halt, stehen bleiben! In dem Moment hat einer der beiden auf mich geschossen – das war der größere der beiden“, schilderte einer der Passanten die Situation. „Ich bin auf allen Vieren ins Café reingekrochen. Dass es eine Gaspistole war, wusste ich nicht. Wenn es scharfe Munition gewesen wäre, würde ich heute nicht mehr hier sitzen“, sagte der Zeuge.
Die Mitarbeiter der Bank sagten aus, dass sie der Vorfall natürlich beschäftigt habe, Folgeschäden seien dadurch aber nicht entstanden. Alle seien am nächsten Tag wieder zur Arbeit gegangen.
Am Ende eines langen Verhandlungstages stand für Oberstaatsanwältin Sarah Antonia Otto fest: „Der Angeklagte war der Wortführer und der Hauptverantwortliche in der Bank. Und er hat draußen geschossen, um die Flucht abzusichern.“
Da die Beute nicht mehr aufzufinden sei, könne nicht geklärt werden, wer welchen Anteil an den fast 30 000 DM bekommen habe. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag gesagt, nicht an der Beute beteiligt worden zu sein. Er sei noch am selben Tag mit dem Zug in Richtung Kosovo gefahren.
Während die Oberstaatsanwältin von einem besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung sprach und eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten forderte, sah Verteidigerin Nadin Nitz „viele Milderungsgründe“. Ihr Mandant habe gestanden, dass er an dem Überfall beteiligt war, nach seiner Verhaftung in Albanien habe er der Auslieferung nach Deutschland zugestimmt. Und er hatte sich in der Verhandlung bei allen Beteiligten entschuldigt: „Es tut mir wirklich sehr leid. Und ich möchte mich bedanken, dass ich so ein ausführliches Verfahren bekommen habe“, sagte der Angeklagte in seinen letzten Worten nach den Plädoyers.
Beim Urteil ging das Gericht von einer besonders schweren räuberischen Erpressung aus – unter anderem wegen des Schusses mit der Gaspistole. Zu Gunsten des Angeklagten sprachen nicht nur sein Geständnis und seine Entschuldigung, sondern auch die lange Zeit zwischen Tat und Urteil. „Der Strafzweck lässt nach so langer Zeit nach“, sagte Richter Ferner. Der Angeklagte hat in seiner Heimat mittlerweile eine Familie. „Er muss nicht mehr resozialisiert werden, er ist bereits sozialisiert“, sagte seine Verteidigerin.
Der Angeklagte muss auch die noch offene Summe der Beute zurückzahlen – umgerechnet 12 300 Euro. Den Rest (2950 Euro) hatte der Fahrer des Fluchtautos gezahlt; er hatte wie die beiden Komplizen bereits eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt.
Gegen das aktuelle Urteil ist noch Revision innerhalb von einer Woche möglich.