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Wer mit Heizöl heizt, bekommt Geld zurück

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Von: Lutz Benseler

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Die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen, kann sich für die Mieter lohnen: Laut Deutschem Mieterbund sind viele fehlerhaft.
Die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen, kann sich für die Mieter lohnen: Laut Deutschem Mieterbund sind viele fehlerhaft. © Archiv

Waldeck-Frankenberg. Mieter mit einer Ölheizung können für das Jahr 2015 vermutlich mit einer Rückzahlung von Heizkosten rechnen. Der Preis für Heizöl hat im vergangenen Jahr um 24 Prozent nachgegeben, während der Gaspreis für die Haushalte kaum gesunken ist.

Der Energiedienstleister Techem (Eschborn) hat für Ölheizungsbesitzer Kostenersparnisse zwischen 13,4 und 21,3 Prozent errechnet, für Haushalte mit Gasheizung dagegen Steigerungen zwischen 2,5 und 12,8 Prozent. Die tatsächliche Ersparnis hängt von den konkreten Heizölkäufen und anderen Faktoren wie dem lokalen Wetter ab. Thomas Grebe, Geschäftsführer der Korbacher Mineralöl- und Tankstellenfirma Grebe & Sohn, bestätigt den Trend auch für den Landkreis Waldeck-Frankenberg: „Es liegt per Saldo ein deutlicher Rückgang der Verbraucherpreise vor.“

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