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Waldeck-Frankenberg: Wohngeld wird wegen Reform stärker nachgefragt

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Von: Philipp Daum

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Hilfe vom Staat: Rund zwei Millionen Haushalte können seit 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus bekommen. Die Unterstützung erhalten Haushalte mit einem geringen Einkommen.
Hilfe vom Staat: Rund zwei Millionen Haushalte können seit 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus bekommen. Die Unterstützung erhalten Haushalte mit einem geringen Einkommen. © Andrea Warnecke/DPA

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg rechnet mit einer deutlichen Zunahme von Wohngeld-Anträgen. Grund dafür ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist.

Waldeck-Frankenberg - Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, die nach bisheriger Regelung kein Wohngeld beziehen konnten, haben nun Anspruch auf die Leistungen. Diese Haushalte, deren Einkommen über dem Existenzminimum, aber unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen, sollen künftig wegen steigender Mieten und Energiekosten durch die Reform entlastet werden – erstmals werden auch Heizkosten bezuschusst.

Ein Anstieg bei den Anträgen habe sich bereits in den ersten Wochen dieses Jahres bemerkbar gemacht, teilte Kreissprecherin Ann-Katrin Heimbuchner auf Anfrage unserer Zeitung mit. Bereits 2022 seien daher vier zusätzliche Mitarbeitende für diesen Bereich eingestellt worden. Trotz der Nachjustierung beim Personal könne es wegen der Zunahme der Anträge vereinzelt zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

„Unsere Mitarbeitenden arbeiten aber mit Hochdruck daran, alle Anträge möglichst schnell abzuarbeiten, damit die Anspruchsberechtigten das Geld so rasch wie möglich erhalten“, berichtet Ann-Katrin Heimbuchner.

Grundsätzlich sei es empfehlenswert, sich vor Antragsstellung mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Soziale Angelegenheiten in Verbindung zu setzen: Dort könnten vorab offene Fragen oder Anspruchsberechtigungen geklärt werden oder möglicherweise auch schon, ob eine Antragsstellung Aussicht auf Erfolg habe.

Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld können Bürgerinnen und Bürger haben, wenn das Einkommen des privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Personen, denen Wohneigentum gehört, als Lastenzuschuss gewährt.

Personen, die schon vor dem 1. Januar 2023 Wohngeld erhalten haben und deren Bewilligungszeitraum weiter läuft, haben automatisch einen neuen Bescheid erhalten, mit dem der Anspruch unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung neu festgestellt wurde

Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Wohngeldreform in Deutschland. Rund zwei Millionen Haushalte können nach Auskunft der Bundesregierung das neue Wohngeld Plus bekommen – und damit 1,4 Millionen Haushalte mehr als es bisher beim Wohngeld der Fall gewesen sei. Auf der Homepage der Bundesregierung (bundesregierung.de) finden sich alle Informationen zum Wohngeld Plus.

Von Philipp Daum

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