„Unsere Mitarbeitenden arbeiten aber mit Hochdruck daran, alle Anträge möglichst schnell abzuarbeiten, damit die Anspruchsberechtigten das Geld so rasch wie möglich erhalten“, berichtet Ann-Katrin Heimbuchner.
Grundsätzlich sei es empfehlenswert, sich vor Antragsstellung mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Soziale Angelegenheiten in Verbindung zu setzen: Dort könnten vorab offene Fragen oder Anspruchsberechtigungen geklärt werden oder möglicherweise auch schon, ob eine Antragsstellung Aussicht auf Erfolg habe.
Einen Rechtsanspruch auf Wohngeld können Bürgerinnen und Bürger haben, wenn das Einkommen des privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss und für Personen, denen Wohneigentum gehört, als Lastenzuschuss gewährt.
Personen, die schon vor dem 1. Januar 2023 Wohngeld erhalten haben und deren Bewilligungszeitraum weiter läuft, haben automatisch einen neuen Bescheid erhalten, mit dem der Anspruch unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung neu festgestellt wurde
Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Wohngeldreform in Deutschland. Rund zwei Millionen Haushalte können nach Auskunft der Bundesregierung das neue Wohngeld Plus bekommen – und damit 1,4 Millionen Haushalte mehr als es bisher beim Wohngeld der Fall gewesen sei. Auf der Homepage der Bundesregierung (bundesregierung.de) finden sich alle Informationen zum Wohngeld Plus.
Von Philipp Daum