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Streit mit Nachbar: Edertaler hatte 3,62 Promille Alkohol im Blut

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Von: Thomas Stier

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Wegen eines Streits mit Nachbarn muss sich ein 66 Jahre alter Edertaler vor dem Kasseler Landgericht verantworten.
Wegen eines Streits mit Nachbarn muss sich ein 66 Jahre alter Edertaler vor dem Kasseler Landgericht verantworten. © Archiv

Der Prozess gegen einen 66 Jahre alten Edertaler wurde in Kassel fortgesetzt. Beim Streit mit seinen Nachbarn hatte der 66-jährige Angeklagte aus Edertal einen Alkoholgehalt von bis zu 3,62 Promille im Blut.

Dies rechnete gestern eine Medizinerin als Sachverständige im Prozess wegen versuchten Totschlags vor der zehnten Strafkammer des Kasseler Landgerichts vor. Der Mann hatte laut Anklage am 15. September 2015 einen Nachbarn aus nächster Nähe mit einem Gasrevolver ins Gesicht geschossen. 

Nachdem er von der polizeilichen Vernehmung in Bad Wildungen am Abend in die Reihenhaussiedlung des Dorfes zurückgekehrt war, hatte er einem heute 40-jährigen Nachbarn nach einem Gerangel auf der Straße mit einem Spleißdorn eine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde in den Oberbauch zugefügt. Zum dem Zeitpunkt hatte er nach Berechnungen der Sachverständigen noch mindestens 2,4 Promille Alkohol intus. 

Bei dem Stich war die Leberkapsel des 40-Jährigen verletzt worden. Auch der Darm wurde beschädigt, gab Richter Robert Winter aus dem Operationsbericht des Wildunger Krankenhauses bekannt. 

Potentiell lebensbedrohlich 

Der Stich in den Bauch sei potenziell lebensbedrohlich gewesen, die Verletzungen seien aber nach der medizinischen Versorgung in der Klinik nicht mehr lebensgefährlich gewesen, erklärte die Sachverständige. 

Der Angeklagte selbst hatte durch die Faustschläge des 40-Jährigen, der sich den Spleißdorn selbst aus dem Bauch gezogen hatte, Prellungen, Hämatome und Schürfwunden davon getragen. Durch den Schuss mit der Gaswaffe ins Gesicht erlitt der anderen Nachbar Verletzungen an Binde- und Hornhäuten beider Augen, die in der Augenklinik in Kassel behandelt wurden.

Gericht will Zeugen hören

Richter Winter gab bekannt, wie das Verfahren nun weitergehen soll. Am 4. Dezember sollen weitere Zeugen aus dem Edertaler Ortsteil gehört werden. Am 23. Dezember stellt die Psychiaterin Birgitt von Hecker ihr Gutachten über den Angeklagten vor. Für diesen Tag kündigte Verteidiger Michael Schenk eine Erklärung für seinen Mandanten an. Dann könnte die Beweisaufnahme geschlossen werden.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sollen am 13. Januar gehalten werden. Das Urteil der Kammer will Richter Winter am 17. Januar verkünden. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr in Saal E 221.

20 Jahre hatte der Streit zwischen den Nachbarn geschwelt bevor er eskalierte: Jetzt ist das Urteil gegen den Rentner aus Edertal gefallen. Im Streit soll eine Frau einen DHL-Boten die Treppe runtergeschubst haben. Jetzt ist der Fall in Frankenberg vor Gericht.

Ähnlich dem Fall gegen den Edertaler in Kassel. Hat in Frankenberg ein Rentner Polizisten beleidigt und bedroht. 

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