Kaum noch Maskenträger beim Einkaufen in Waldeck-Frankenberg

Seit dem 2. April gibt es im hessischen Einzelhandel keine generelle Maskenpflicht mehr. Anfangs haben die meisten Kunden im Landkreis trotzdem freiwillig eine Maske beim Einkaufen getragen. In den vergangenen Wochen sind die Maskenträger aber zur Minderheit geworden.
Waldeck-Frankenberg - „Die Kunden drängen zur Normalität, möchten wieder feiern, gesellige Abende verbringen – und das am liebsten ohne Maske. Das lässt sich auch beim Einkaufen feststellen“, sagt André Kreisz, Vorsitzender des Kaufmännischen Vereins Frankenberg, auf unsere Anfrage. „Waren es anfangs noch wenige, die ohne Maske eingekauft haben, so sind die Maskenträger im Moment deutlich in der Unterzahl“, berichtet Kreisz.
„Kunden respektvoll begegnen“
Die Mitarbeiter in dem von André Kreisz geleiteten Modehaus Eitzenhöfer tragen allerdings weiterhin Masken, „um den noch vorsichtigen Kunden respektvoll zu begegnen“, sagt Kreisz. „Ein weiterer Grund liegt in der Vermeidung von Ansteckungen im Kollegenkreis.“
„Es ist klar festzustellen, dass die Zahl der Menschen, die Maske tragen, weniger wird“, bestätigt auch Jürgen Tent, Vorsitzender der Korbacher Hanse. „Bei uns im Verkauf und in der Produktion wird ausschließlich mit Maske gearbeitet“, so Tent für die Metzgerei Bernhard Tent. „Als Arbeitgeber schütze ich meine Mitarbeiter.“
Maske-Tragen ist Mitarbeitern freigestellt
Gregor Welker, Chef des Edeka-Marktes in Battenberg, hat es seinen Mitarbeitern freigestellt, ob sie während der Arbeit Maske tragen. Die Kunden verhielten sich unterschiedlich, sagt Welker. Etwa die Hälfte trage weiterhin freiwillig beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz. „Viele sind froh, dass sie nach mehr als zwei Jahren Pandemie keine Masken mehr tragen müssen“, sagt Welker.
„Bei uns gilt noch Maskenpflicht im Geschäft“, sagt Andreas Küthe vom Zeitglanz- Fachgeschäft für Uhren und Schmuck in Korbach: „Wir sind vielleicht die rühmliche Ausnahme. Wir stellen sogar jedem Kunden eine Maske.“
Auch einige Buchhandlungen sowie Anbieter von „körpernahen Dienstleistungen“, zum Beispiel Friseursalons, bitten ihre Kunden per Aushang, weiterhin Masken zu tragen.
In Arztpraxen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Maske nach wie vor zwingend vorgeschrieben, während in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichten die Maske abgenommen werden darf.
Von Thomas Hoffmeister