Wahltermin 14. März
Kommunalwahl in Hessen: Warum man mit der Briefwahl warten sollte
Am 14. März sind die Kommunalwahlen in Hessen. Briefwahl ist seit dem 1. Februar möglich - wir erklären, warum man damit trotzdem noch warten sollte.
Waldeck-Frankenberg – Für die Kommunalwahlen am 14. März in Hessen kann man seit Montag, 1. Februar 2021, schon Briefwahl beantragen. Trotzdem raten die Städte und Gemeinden, abzuwarten, bis man seine Wahlbenachrichtigungskarte per Post bekommen hat. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Woche ab dem 8. Februar und in der Woche danach an alle 4,7 Millionen Wahlberechtigten in Hessen verschickt, teilte das Kommunale Gebietsrechenzentrum ekom21 mit.
Bis zum 21. Tag vor der Wahl (21. Februar) müssen die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugegangen sein, steht im Kommunalwahlgesetz. „Wenn man dann noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte man sich mit seinem Wahlamt in Verbindung setzen“, sagt Stefan Thomas, Pressesprecher von ekom21.
„Wenn man im Wählerverzeichnis steht, kann das Wahlamt das Wahllokal nennen. Zur Wahl selbst braucht man die Benachrichtigung nicht, jeder Wahlvorstand hat ein Wählerverzeichnis des Wahlbezirks. Man sollte allerdings einen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung bereithalten.“
Wer nicht auf seine Wahlbenachrichtigung warten kann oder will, kann die Briefwahl schon jetzt formlos schriftlich (nicht telefonisch) mit der Nennung von Name, Anschrift und Geburtsdatum bei seiner Kommune beantragen. Einige Städte und Gemeinden bieten das auch online auf ihrer Homepage an.
Die Fristen für die Briefwahl
21. Februar: Spätester Termin, an dem die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugegangen sein müssen.
22. bis 26. Februar: Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht bei den Städten und Gemeinden aus; Wahlberechtigte können ihre Eintragung überprüfen.
12. März bis 13 Uhr: Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen; in Ausnahmefällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. (Quelle: Land Hessen)
Angesichts der Corona-Pandemie und der Hygienevorschriften in den Wahllokalen wird erwartet, dass diesmal deutlich mehr Menschen die Briefwahl nutzen werden. Trotzdem sollte man auf die Wahlbenachrichtigung warten, sagt Carsten Buch, der stellvertretende Gemeindewahlleiter der Stadt Frankenberg. „Die Möglichkeit, die Briefwahl vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen, ist eigentlich für Personen gedacht, die jetzt zum Beispiel länger ins Ausland verreisen oder sich bereits für längere Zeit nicht am Wohnort befinden, etwa wegen einer Reha.“
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann man den Antrag für den Wahlschein stellen und die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln für die Stimmabgabe zuhause anfordern. Das ist bis Freitag vor der Wahl möglich, in Ausnahmefällen am Wahltag bis 15 Uhr. In jedem Fall müssen die bei der Briefwahl ausgefüllten Stimmzettel am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stelle sein, die auf dem Wahlschein vermerkt ist, in der Regel das Rathaus.
Corona-Maßnahmen im Wahllokal
Auf der Rückseite des großen roten Musterstimmzettels für die Kreistagswahl, der mit den anderen Mustern bereits an alle Haushalte in Waldeck-Frankenberg verteilt wurde, stehen auch Informationen zu den Corona-Maßnahmen, die in den Wahllokalen getroffen werden, um für Wähler und Wahlhelfer „eine Gefährdung der Gesundheit auszuschließen“. Dazu gehören zum Beispiel:
- Maskenpflicht für Wähler und Wahlhelfer;
- Wahlräume werden gelüftet, Abstände eingehalten;
- Wahlkabinen und Wahlurnen werden regelmäßig gereinigt;
- Wähler können ihren eigenen Stift mitbringen.