„Das wichtigste ist aber das Ausfüllen und schnelle Absenden einer Schadensanzeige“, hält er fest. Auf dhl.de gebe es dafür ein Dokument: „Der Schaden wird dann von unserem Kundenservice geprüft und im Rahmen der allgemeinen Haftungsbedingungen und Höchstgrenzen gehaftet, wenn der Schaden durch den Transport oder die Bearbeitung in den unterschiedlichen Sortierzentren entstanden sein sollte.“ Auch der Kunde sei verpflichtet, Ware so zu verpacken, dass sie beim Transport nicht zwangsläufig beschädigt werden kann.
Er empfehle immer den versicherten Paketversand zu wählen, da der Kunde dann gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pakete auch eine Haftungsgrundlage für den Schadensfall hat. Päckchen und Briefe sind gemäß der AGB Brief national nicht versichert, lediglich bei Einschreiben gebe es andere Regeln
Ein Blick in die AGBs lohne, denn dort sind die erlaubten Sendungsinhalte dokumentiert. Unter anderem gehört Bargeld, das gerade zu Weihnachten beliebt ist, nicht in Standardbriefe; dafür gibt es speziell den Wertbrief, der es erlaubt maximal 100 EUR zu versenden.
Für den Empfänger ist es auf alle Fälle wichtig, mit dem Absender in Kontakt zu treten und die Sendungsnummer, beziehungsweise die Dokumentation des Sendungsverlaufes einzufordern, da immer der Absender der Vertragspartner ist und einen Sendungsverlust oder eine -beschädigung anzeigen kann; es sei denn er tritt die Rechte an den Empfänger ab, erläutert Kutsch. (wf)