Von den Gesamtinvestitionen entfallen nach Auskunft des Landrats rund 17,3 Millionen Euro auf den Bereich des Landkreises als Schulträger – Geld werde hier insbesondere für die Modernisierung, Sanierung und den Neubau von Schulgebäuden in Waldeck-Frankenberg ausgegeben. Es seien zudem weitere Investitionen aus dem Digitalpakt von Bund und Land vorgesehen. Für Investitionen im Bereich Kreisstraßenbau und Verkehr sind laut van der Horst etwa 11,9 Millionen Euro eingeplant: Hier stünden unter anderem der Ausbau der Kreisstraße 43 zwischen Haina und Bad Wildungen-Armsfeld und der Kreisstraße 50 zwischen Immighausen und Ober-Ense im geplanten Bauprogramm.
Das Thema „Investitionen“ spricht der Landrat auch gezielt an, wenn er auf die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden in Waldeck-Frankenberg blickt. „Der Landkreis ist verpflichtet, sich mit der Situation der Kommunen auseinanderzusetzen und danach zu schauen, welche Finanzbedarfe dort vorhanden und wie die Kommunen finanziell ausgestattet sind“, sagte van der Horst. Dieser Verpflichtung komme der Landkreis selbstverständlich nach.
„Allerdings sind nicht alle Kommunen gleich. Das ist zum Beispiel erkennbar, wenn wir den Städten und Gemeinden projektbezogene Investitionsfördermaßnahmen anbieten. Diese werden häufig nur von finanzstarken Kommunen in Anspruch genommen, weil für sie der Eigenanteil leichter zu schultern ist. Finanzschwächere Kommunen lehnen die Förderungen oft ab, weil sie durch den Eigenanteil abgeschreckt werden“, berichtete der Landrat. Damit sich dies in Zukunft ändere, wolle der Landkreis ein neues Fördersystem auf die Beine stellen.
„Wir wollen den Kreisausgleichsstock – der eigentlich den Ergebnishaushalt betrachtet – neu denken, und zwar in Form eines investiven Kreisausgleichsstocks. Die Idee dahinter ist: Wir wollen ein einfaches und transparentes Verfahren entwickeln, bei dem wir danach schauen, wo die leistungsschwachen und wo die leistungsstarken Kommunen sind“, sagte van der Horst. Als Angebot für die finanzschwachen Kommunen solle es letztlich einen allgemeinen Investitionszuschuss geben – und zwar als Pauschale, die nicht zweckgebunden sei.
„Jede Stadt und jede Gemeinde hat irgendwo einen Investitionsbedarf. Wenn wir die finanzielle Förderung als Pauschale machen, muss kein Antrag gestellt werden – die Kommunen können frei mit den Mitteln arbeiten. Außerdem können wir mit dem neuen System ganz genau schauen, welche Kommunen die Gelder am nötigsten haben und können diese dann auch über die Pauschale gezielt bei Investitionen unterstützen“, sagte der Landrat.