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Nach Messerangriff: Opfer berichtet vorm Landgericht von der Tat

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Ein großes Gebäude
Das Kasseler Landgericht © Schachtschneider, Dieter

Nur mit einer Notoperation konnte ein 25-Jähriger vor einem Jahr gerettet werden, nachdem er zuvor in einer Asylbewerberunterkunft in Bad Arolsen-Mengeringhausen durch einen Messerstich in die Lunge lebensgefährlich verletzt worden war. Vor dem Landgericht Kassel muss sich der 28-jährige Täter derzeit verantworten. Jetzt sagte das Opfer aus.

Bad Arolsen/Kassel - Sechs junge Männer teilten sich im Mai 2022 ein Zimmer in der Unterkunft, das Opfer und zwei seiner Brüder sowie drei andere, unter ihnen der Beschuldigte. Aus der Erstaufnahme in Gießen, so berichtete der 25-Jährige, seien sie gekommen. Gut verstanden habe man sich und wollte ein gemeinsames Zimmer haben. Am Tattag sei man gegen 9 Uhr aufgestanden, habe gefrühstückt und sich an den Tisch gesetzt, um Kartoffeln für das Mittagessen zu schälen. Die Arbeiten seien erledigt gewesen, so der Geschädigte, als er unvermittelt einen stechenden Schmerz in der Brust verspürte.

Genau gesehen habe er den Angriff nicht, sagte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Besson. Zu diesem Zeitpunkt sei er mit seinem Handy beschäftigt gewesen. Erst als das Messer in die Brust eindrang und danach sofort wieder herausgezogen worden sei, habe er hochgeblickt und den Angeklagten wahrgenommen.

Im Schockzustand und auf dem Flur zusammengebrochen

Genaueres über den weiteren Tatverlauf konnte das Opfer nicht berichten. Er sei nach dem Angriff in einen Schockzustand verfallen. Vage erinnerte er sich, dass der Angreifer Beschimpfungen nuschelte. Ebenso lückenhaft seine Antworten auf Fragen, wie es nach der Messerattacke weiterging. Offenbar soll der Täter ihn mit einem Mitbewohner aus dem Zimmer geführt haben, wo er auf dem Flur zusammenbrach. Erst im Krankenhaus sei er wieder zu sich gekommen.

Seinen derzeitigen Gesundheitszustand beschrieb der Zeuge mit den Worten, dass er nach wie vor unter Angstattacken leide, schlecht schlafe und sich nach wie vor in psychologischer Behandlung befinde. Weiter sei sein linker Arm taub, es träten immer wieder Schmerzen auf. Mit denen aber, so sagte er, könne er leben, schlimmer sei, dass er den Glauben an die Menschheit verloren habe, denn jemand habe versucht ihn zu töten, den er als Freund betrachtet habe.

Ebenfalls gehört wurde ein älterer Bruder des Opfers, der sich bereits länger in Deutschland aufhält und kein Bewohner der Unterkunft war. Die Befragung erwies sich als kompliziert, da der Zeuge trotz wiederholter Mahnungen des Gerichts immer wieder abschweifte.

Fest stand am Ende, dass der Täter nach dem Angriff auch mit dem Bruder sprach und telefonierte, aber eine völlig andere Ursache der schweren Verletzung nannte. Nach seinen Angaben sollte das Opfer auf dem nassen Boden ausgerutscht und in das Messer gefallen sein. Erst als der verängstigte jüngere Bruder des Geschädigten sagte, es sei ein gezielter Angriff gewesen, räumte dies der Täter ein. „Der Teufel war in mir“, seien die Worte gewesen, mit denen er gestand, sagte der Zeuge.

Die Verhandlung wird fortgesetzt. kil

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