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Osterfeuer in Waldeck-Frankenberg: Das müssen Veranstalter beachten

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Von: Jörg Paulus

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Menschen vor einem Osterfeuer.
Symbolbild Osterfeuer © Müller-Stauffenberg/Imago

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg gibt für die Osterfeuer am Samstag, 8. April, Hinweise, um Besucher zu schützen und der Natur nicht zu schaden. Die Osterfeuer sollen nach alter Vorstellung den Winter vertreiben.

Waldeck-Frankenberg - Richtige Abstände, richtige Brennstoffe, der richtige Zeitpunkt: Zu Ostern sind im Landkreis wieder zahlreiche Osterfeuer geplant. Welche Hinweise die Organisatoren beachten müssen, um der Natur dabei nicht zu schaden, darüber informieren der Fachdienst Umwelt und Klimaschutz sowie der Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Der Standort

Die Zulässigkeit von Osterfeuern ist im Vorfeld immer mit den zuständigen Städten und Gemeinden abzustimmen. Zum einen gilt es, den richtigen Standort für das Osterfeuer auszuwählen - und zwar vegetationslose Flächen. Schutzwürdige Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken und Baumbestände sowie Wegraine dürfen nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren müssen 100 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden, Naturschutzgebieten und Wäldern, 50 Meter zu Straßen und Eisenbahnstrecken und 35 Meter zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken und Feldrainen gehalten werden. Im Zweifelsfall sollte man dabei den fachlichen Rat der Feuerwehr einholen. 

Der Zeitpunkt

Darüber hinaus darf das Brennmaterial für die Osterfeuer frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angefahren und aufgeschichtet werden. Sollte schon früher aufgeschichtet werden, ist kurz vor dem Abbrennen eine Umschichtung des Holzstapels notwendig, um zu vermeiden, dass dort mittlerweile angesiedelte Tiere (z.B. Vögel, Igel oder andere Kleinsäuger) nicht in den Flammen umkommen.

Das Brennmaterial

Als Brennstoffe sind ausschließlich Reisig, Astwerk und anderes unbehandeltes Holz sowie Stroh zu verwenden. Abfälle wie Autoreifen, Düngemittelsäcke oder ähnliches haben in einen Osterfeuer nichts zu suchen, die Verwendung ist ordnungswidrig und kann bestraft werden. 

Zum Entzünden des Feuers sollten auf keinen Fall brennbare und giftige Flüssigkeiten wie Benzin oder andere Brandbeschleuniger genutzt werden, da diese neben den Gefahren für die menschliche Gesundheit zum Teil im Boden versinken und Boden und Grundwasser verseuchen können. Alle nicht verbrannten Überreste des Osterfeuers wie Asche und nicht verbranntes Holz sind unter Ausschluss möglicher Brandgefahr von den Veranstaltern vollständig und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Für Fragen oder Anregungen steht gerne der Fachdienst Umwelt und Klimaschutz des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Telefonnummer 05631/954-448 oder unter der E-Mail-Adresse umwelt@lkwafkb.de zur Verfügung.

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