Am Ende des ersten Corona-Jahres 2020 galt in ganz Deutschland ein Verkaufsverbot für Feuerwerk – aus Rücksicht auf die Krankenhäuser, die auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie nicht auch noch durch Menschen belastet werden sollten, die sich an Feuerwerk verletzt haben. Nur wer noch Raketen und Böller aus den Vorjahren zuhause hatte, durfte diese an Silvester 2020 zünden.
In Waldeck-Frankenberg war das damals aber nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt, denn im Landkreis galt Ende 2020 – auch schon über Weihnachten – eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. In der Öffentlichkeit waren nur Treffen von maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten zulässig, für private Feiern wurde diese Regel vom Landkreis „dringend empfohlen“.
Auch 2021 bestand wieder ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk. Anders als in den Nachbarkreisen Schwalm-Eder oder Kassel hatte sich der Landkreis Waldeck-Frankenberg damals aber gegen eine Allgemeinverfügung entschieden, die das Abrennen von Feuerwerk generell untersagte. Durch das Verkaufsverbot werde „die Verfügbarkeit von Pyrotechnik schon deutlich eingeschränkt sein“, argumentierte die Kreisverwaltung, rief aber trotzdem dazu auf, aus Rücksicht auf die nach wie vor belasteten Krankenhäuser auch keine Restbestände an Feuerwerk zu zünden.
Silvester 2022 kann nun erstmals wieder ohne Einschränkungen gefeiert werden – das gilt auch für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk. Wie immer gilt aber: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen dürfen grundsätzlich keine Böller oder Raketen gezündet werden.
„Die Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen wurden deutlich entlastet“, sagt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, über das vergangene Böllerverbot an Silvester. Auch aktuell seien viele Kliniken durch die Welle an Atemwegserkrankungen und den hohen Krankenstand stark belastet. Sie fordern zwar kein generelles Böllerverbot, appellieren aber an die Menschen, verantwortungsvoll und vorsichtig mit Feuerwerk umzugehen.