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Waldeck-Frankenberg: Kita-Verbot ohne Impfung

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Von: Stefanie Rösner

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ARCHIV - 28.08.2019, Niedersachsen, Hannover: Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel mit dem Impfstoff Priorix. Nach jahrelangen Erfolgen bei der Bekämpfung der Masern ist das Ansteckungsrisiko seit Kurzem wieder weltweit gestiegen. Deutschland und vor allem NRW können noch mit stark rückläufigen Fallzahlen dagegenhalten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Kinderärzte impfen mit Einwilligung der Eltern Kinder gegen Masern. Soll das Kind einen Kindergarten besuchen, muss der Schutz künftig in Form eines Impfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen werden. © dpa

Das Masernschutzgesetz tritt am 1. März deutschlandweit in Kraft. Künftig dürfen nur noch solche Kinder eine Kita oder Schule in Waldeck-Frankenberg besuchen, deren Eltern die Impfung nachweisen können.

Das gleiche gilt für Mitarbeiter der Einrichtungen ebenso wie für Personal im Gesundheitswesen sowie für Beschäftigte und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften.

Wie das Gesetz genau umgesetzt und der Impfstatus kontrolliert werden soll, ist derzeit noch nicht klar geregelt. Doch schon jetzt wird in den meisten Einrichtungen der Impfstatus von Kindern und Betreuern standardmäßig abgefragt. „Wir klären über Risiken auf, wenn Eltern eine Impfung verweigern“, erläutert Christian Rehkate für den Zweckverband evangelischer Kindertagesstätten in Nordwaldeck, der in seinen Einrichtungen mehr als 850 Kinder zählt. Nur „eine Handvoll“ Kinder sei nicht gegen Masern geimpft.

„Wir werden das Gesetz so umsetzen, dass sein Zweck effektiv verfolgt wird, dabei aber die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich sind“, kündigte der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, an. Die Gesundheitsämter wurden durch das Ministerium im Januar bei einer Dienstbesprechung über das Masernschutzgesetz informiert, berichtete der Landkreis auf Nachfrage. Doch einen Zeitplan gebe es noch nicht. „Aktuell werden in Zusammenarbeit verschiedener Institutionen Richtlinien, Verfahrensanweisungen und Hilfsmaterialien erarbeitet, die die Umsetzung des Masernschutzgesetzes erleichtern sollen.“

Plakate in Gesundheitsämtern und Kindergärten sowie ein Info-Flyer, der bei den Schuleingangsuntersuchungen ausgegeben wird, sollen Eltern über die Vorteile des Impfschutzes informieren und an Auffrischungen und Folge-Impfungen erinnern. Künftig soll die Kampagne auch auf weitere Zielgruppen ausgeweitet werden. Ein Schwerpunkt der so genannten Integrierten Landesimpfstrategie sei die verstärkte Information der Öffentlichkeit. Dafür werden zum Beispiel die Einschulungsuntersuchungen genutzt, bei der bereits nach dem Impfpass geschaut wird und Eltern beraten werden. 

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