Windräder: Verwaltungsgericht gibt Gemeinde Willingen recht

Der Schutz des Rotmilans kann bei geplanten Windrädern auf dem Eideler inmitten des Uplands nicht ausreichend sichergestellt werden, urteilt das Verwaltungsgericht.
- Die Gesellschaft „ABO Wind“ will auf dem Eideler zwischen Willinge, Usseln und Rattlar drei Windräder errichten.
- Am Verwaltungsgericht Kassel fiel Montag ein Urteil: Der Schutz des Rotmilans könne nicht sichergestellt werden.
- Berufung ist noch möglich, gegen ein anderes Vorhaben klagt die Gemeinde noch.
Willingen (Upland) – Einer Klage der Gemeinde Willingen wegen dreier geplanter Windräder am Eideler zwischen Willingen, Usseln und Rattlar hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel weitgehend stattgegeben. Das Gericht hat die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen aufgehoben, welche das beklagte Land Hessen am 21. Juli 2020 erteilt hatte.
Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass der öffentliche Belang des Artenschutzes dem Vorhaben entgegenstehe. Es sei nicht mit der erforderlichen Gewissheit zu sagen, dass das Tötungsverbot mit Blick auf den Rotmilan gewahrt werde. Diese geschützte Vogelart komme am Vorhabenstandort vermehrt vor. Rotmilane würden wegen ihres Flugverhaltens häufig von den sich drehenden Rotoren der Windkraftanlagen tödlich erfasst.
Rotmilan und Windräder: Schutzkonzepte müssen nachweisbar wirken
Um dem daraus resultierenden konkreten Schlagrisiko ausreichend zu begegnen, müsse durch geeignete – und mit hinreichender Gewissheit wirkende – Schutzmaßnahmen das Tötungsrisiko unter eine festgelegte Schwelle gesenkt werden. Zwar habe die Aktiengesellschaft „ABO Wind“ ein weitreichendes Abschaltkonzept der Windkraftanlagen vorgelegt. Jedoch habe die Gemeinde Willingen dieses begründet in Zweifel gezogen: durch ein eingeholtes Expertengutachten, den Hinweis auf unzureichendes Datenmaterial und unter Bezugnahme auf unstreitige vermehrte Sichtungen von Rotmilanen außerhalb dieser Abschaltzeiten am Vorhabenstandort. Auch habe das Gericht keine plausible Behördenentscheidung zur Wirksamkeit des Abschaltkonzepts berücksichtigten können: Denn weder die Genehmigungsbehörde noch die Obere Naturschutzbehörde hätten das Abschaltkonzept auf seine Wirksamkeit überprüft.
In einem anderen Punkt hat das Gericht die Klage abgewiesen: Bei Bauvorhaben im Außenbereich muss die Gemeinde normalerweise ihr Einvernehmen geben, was sie in diesem Fall verweigerte. Daraufhin ersetzte das Regierungspräsidium dieses Einvernehmen, wogegen die Gemeinde klagte. Das Gericht bewertete den Vorgang jedoch als „reine Verfahrenshandlung“, die nicht eigenständig angreifbar sei.
Gemeinde Willingen hat weitere Windkraft-Klagen am Laufen
Dass die Klage gegen die Baugenehmigung als solche gelang, bewertet Bürgermeister Thomas Trachte auf Anfrage unserer Zeitung positiv: „Zuerst einmal ist es ein Erfolg, wenn nicht an so einer zentralen Stelle im Gemeindegebiet Windräder gebaut werden.“ Eine Klage gegen ein Projekt auf dem Mühlenberg zwischen Usseln und Eimelrod läuft noch – ebenso eine Klage gegen den Teilregionalplan Energie, der Windvorranggebiete ausweist.

Die Gemeindevertretung in Diemelsee hatte mehrheitlich beschlossen, aus dem gemeinsamen Verfahren mit Willingen, Korbach und Diemelstadt auszusteigen. Thomas Trachte hält fest; „Willingen bleibt dabei. Es geht darum, dass die vorgesehene hohe Konzentration an Windkraftanlagen mit den Entwicklungszielen der Gemeinde nicht zu vereinbaren ist.“ Er nennt den Naturschutz, den Tourismus und die Arbeit des Naturparks Diemelsee als Ziele.
Windräder im Upland: Gesellschaft prüft Berufung
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist binnen zwei Monaten ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich. Ob dies infrage kommt, müsse noch intern geprüft werden, erklärt Lena Fritsche, Teamleiterin der Kommunikation von „ABO Wind“.
Auf Anfrage erläutert sie: „Eine solche Verzögerung wirkt sich grundsätzlich durchaus negativ auf die Wirtschaftlichkeit aus, oft muss nach der gerichtlichen Klärung beispielsweise ein neuer Anlagentyp beantragt werden, da der vorherige nicht mehr verfügbar ist. Der Standort in Willingen ist allerdings so gut, dass die Wirtschaftlichkeit hier weiter gegeben wäre.“ (red/wf)