Interessengemeinschaft fordert für A49: „Kein 2-Klassen-Lärmschutz“

IG Lärmschutz A49 fordert Gleichbehandlung aller Orte entlang der Autobahn 49. Menschen an der Alttrasse seien im Vergleich zu Anwohnern an der Neubaustrecke benachteiligt.
Edermünde/Gudensberg – In einem Wald in Frankfurt protestieren Umweltaktivisten schon länger gegen einen geplanten Autobahnausbau. Jetzt wurde der Fechenheimer Wald von der Polizei geräumt. Auch im Schwalm-Eder-Kreis gab es Proteste gegen den Ausbau der A49 – Fahrraddemos und Abseilaktionen von der Autobahnbrücke bei Dorla (HNA berichtete).
Während die Umweltaktivisten grundsätzlich gegen den Weiterbau der A49 sind, ist die Interessensgemeinschaft A49 – für den Bereich Edermünde und Gudensberg – nicht gegen den Ausbau der Strecke, fordert aber zwingend einen wirkungsvollen Lärmschutz für die anliegenden Orte. Und auch eine Gleichbehandlung in Sachen Lärmschutz für alle Abschnitte der A49 und zwar vor der Realisierung des Lückenschlusses. Denn derzeit sei man weit von einer Gleichbehandlung und dem nötigen Gesundheitsschutz der Anwohner entfernt, kritisiert die IG Lärmschutz.
„Wir legen Wert auf eine gut ausgebaute Infrastruktur, diese darf aber nicht zunehmend und absolut einseitig zu Lasten der an der bestehenden Verkehrsachse lebenden, maximal betroffenen Anwohner gehen“, sagt Günther Schumann, Sprecher der IG A49. Es sei überdies niemandem vermittelbar, dass die Menschen an der Alttrasse der A49 in vielerlei Hinsicht in Sachen „Lärm- und Gesundheitsschutz“ deutlich schlechter gestellt werden als die betroffenen Anwohner an der sogenannten Neubaustrecke A49 von Neuental bis zum A5-Anschluss in Homberg/Ohm.
Interessengemeinschaft Lärmschutz A49 fordert besseren Lärmschutz
Die Forderung
Eine zentrale Forderung der IG Lärmschutz A49: Juristisch müsse der historisch politische Komplex beachtet werden. Denn die Autobahn A49 sei ursprünglich mit dem Ziel einer Anbindung im Bereich Marburg, dann jahrzehntelang als „Stumpfautobahn“ mit nur regionaler Bedeutung und nach diversen Anläufen verschiedener politischer Konstellationen – besonders im Land Hessen, aber auch im Bund – doch mit Anschluss an die A5 zu quasi einer neuen Autobahn, entwickelt worden. Zu einer „innerdeutschen Top-Logistik-Strecke“ für die es endlich entsprechenden Schutz für Anlieger geben müsse.
„Grundsätzlich fordern wir, dass keine Lärmschutz 2-Klassengesellschaft zugelassen wird“, sagt Schumann. Denn Fakt sei: Der Lückenschluss der A49 mit der Anbindung an die A5 werde die Verkehrsmenge auf der A49 massiv erhöhen, so die Einschätzung der IG Lärmschutz A49.

Die juristische Sicht
Bisher wird die Strecke juristisch als Bestandsstrecke eingestuft. Die Folge: Für Bestandsstrecken greift der gesetzliche Aspekt der „Lärmsanierung“. Schumann kritisiert, dass das völlig an der Realität vorbei gehe.
„Die neue und durchgängig gesamtheitliche A49 mit deutlich erweiterter Bedeutung für das gesamte überregionale Autobahnnetz des Bundes und entsprechend massiv ansteigender Verkehrs- und Krachmenge muss in beiden Streckenabschnitten der Alt- und Neutrasse mit denselben Vorgaben für aktiven Lärmschutz – und ebenso Gesundheitsschutz – beplant werden.“
IG Lärmschutz A49 will kurz- und mittelfristige Lösungen
Die Lösungsvorschläge
Auf Basis ihrer fast schon zehnjährigen Erfahrungen machen die Vertreter der IG Lärmschutz A49 den Entscheidungsträgern des Regierungspräsidiums und anderen politischen Verantwortlichen, Lösungsvorschläge, die zum Teil sehr kurzfristig, aber auch mittelfristig in den nächsten drei Jahre umgesetzt werden könnten:
- Kurzfristige Lärmschutzoptimierung des bestehenden Tempolimits für Pkw auf 80 km/h von 22 bis 6 Uhr, ergänzend für LKW auf Tempo 60 von 22 bis 6 Uhr, auf der Strecke von Gudensberg bis zum Autobahnkreuz Kassel-West. „In diesem Abschnitt besteht kein oder nur ein absolut unzureichender Lärmschutz auf Basis der planerischen Maßgaben aus den 80er Jahren“, so Schumann.
- Mittelfristige Sanierung bei jeder anstehenden Baumaßnahme an Fahrbahnoberflächen der A49 im unmittelbaren Umfeld der bebauten Orte mit zeitgemäßen lärmmindernden Bauweisen, um so Zug um Zug eine Absenkung des Lärmpegels um mindestens 10 dB(A) zu erreichen.
Die Erwartung
„Wir als Interessengemeinschaft Lärmschutz A49 in Edermünde und die betroffene Bevölkerung erwarten von Politik und Verwaltung proaktives Handeln – zum Schutz der Anwohner und ihrer Gesundheit“, sagt Schumann. Dies diene dann der Zukunftssicherung der Orte und verhindere eine „kalte Enteignung von Eigentum und Immobilien“. (Maja Yüce)