Vor Gericht
Falsche Ärztin: Landgericht kündigt Prozessauftakt für den 27. Januar an
Hat sie den Tod von fünf Menschen aus eigensüchtigen Motiven in Kauf genommen? Um diese Frage und viele weitere geht es im Fall der falschen Ärztin. Der Prozess startet am 27. Januar.
Fritzlar ‒ Rund acht Monate nachdem die Staatsanwaltschaft Kassel Anklage gegen die mutmaßlich falsche Ärztin Meike W. erhoben hatte, die auch am Fritzlarer Hospital tätig war, steht der Termin für den Prozessauftakt fest. Dieser ist für Mittwoch, 27. Januar, um 9 Uhr angesetzt, bestätigt Dr. Stephan Schwirzer, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kassel habe die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Bislang seien 13 Verhandlungstermine zwischen dem 27. Januar und dem 25. März anberaumt.
Die Liste der Anklagepunkte ist lang. Mord in fünf Fällen, versuchter Mord in elf Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – in all diesen Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde. Dies sind nur einige der Vorwürfe. Zudem wird ihr in fünf Fällen Urkundenfälschung vorgeworfen. In drei Fällen gehe es um den Missbrauch von Berufsbezeichnungen und in zwei Fällen um Betrug.
Falsche Ärztin: Lange Liste an Vorwürfen steht im Raum
Außerdem wird ihr Betrug in einem weiteren Fall sowie Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen in sechs Fällen zur Last gelegt, so Schwirzer. Meike W. soll sich unter Vorlage einer gefälschten Approbationsurkunde und Vortäuschung einer Qualifikation als approbierte Ärztin eine Anstellung als Assistenzärztin im Fritzlarer Hospital erschlichen haben. Sie war dort von Anfang November 2015 bis August 2018 tätig, zuletzt im Controlling. Zuvor war sie in anderen Abteilungen eingesetzt, unter anderem bis Ende Oktober 2017 als Assistenzärztin in der Anästhesie.
In dieser Abteilung soll sie als Assistenzärztin mehrfach eigenverantwortlich Anästhesien durchgeführt haben, obwohl sie nicht über die dazu erforderliche Ausbildung verfügt haben soll. Hierdurch soll es in insgesamt 16 Fällen zu Behandlungsfehlern gekommen sein, wie beispielsweise die fehlerhafte Dosierung der Anästhetika und das Übersehen einer Aspiration (Verschlucken). Den Tod von fünf Menschen soll sie aus eigensüchtigen Motiven in Kauf genommen haben, heißt es.
Mutmaßlich unberechtigter Auftritt als Ärztin
Ein weiterer Vorwurf: Die falsche Ärztin soll falsche Approbationsurkunden vorgelegt und sich die Finanzierung eines Autos sowie eine Anstellung in einer Klinik in Schleswig-Holstein durch betrügerische Handlungen verschafft haben. In dieser Klinik soll sie in der Zeit von September bis Dezember 2018 im Reha-Bereich tätig gewesen sein. In insgesamt sechs Fällen zwischen Februar 2018 und Juni 2018 soll sie zudem unberechtigt als Ärztin aufgetreten sein. (Daria Neu)