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Unfall mit Todesfolge: Drei Jahre auf Bewährung für Fritzlarer

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Von: Manfred Schaake

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Gesetzbücher im Gericht (Symbolbild)
Gericht (Symbolbild) © Sebastian Gollnow / dpa

Bei einem schweren Verkehrsunfall am 27. August 2021 zwischen Haddamar und Züschen kam ein Motorradfahrer ums Leben. Nun wurde das Urteil gesprochen.

Fritzlar/Kreis Kassel – Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Fritzlar einen 27 Jahre alten Mann aus dem Wolfhager Land zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Sie wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der bisher unbestrafte Mann 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Staatsanwalt Kassel leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.

„Ich war sehr geschockt, schockiert, habe böse Albträume gehabt“, sagte der Beschuldigte während der Verhandlung, an der auch seine Eltern teilnahmen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann war am 27. August 2021 auf der Kreisstraße zwischen Haddamar und Züschen mit seinem Auto „aufgrund regennasser Fahrbahn und nicht angepasster Geschwindigkeit“ auf die Gegenfahrbahn gekommen und dort mit einem Motorradfahrer aus dem Kreis Oldenburg frontal zusammengestoßen. Der war mit vier weiteren Motorradfahrern unterwegs. Der Schwerverletzte musste während des Transports im Notarztwagen wiederbelebt werden, starb aber später im Klinikum Kassel.

Der Autofahrer, so sagte der Staatsanwalt beim Verlesen der Anklage, hätte wissen müssen, dass er das Tempo den Straßenverhältnissen hätte anpassen müssen. Die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant habe „keine richtige Erinnerung mehr“ an den Unfall. Diesen könne er nicht rekonstruieren. Das Auto sei ihm entglitten, formulierte sie, er habe versucht, gegenzulenken: „Es ist ihm sehr nahegegangen.“ Er habe nach dem Unfall einen psychischen Zusammenbruch gehabt, sei klinisch behandelt worden und sei danach kein Auto mehr gefahren. Der Mann will jetzt eine Ausbildung zum Automobilkaufmann beginnen. Er war bei dem Unfall leicht verletzt worden.

Als er von der Todesnachricht erfahren habe, „war ich sehr schockiert, ich war geschockt“, erklärte er, „ich habe böse Albträume gehabt.“ Er habe der Familie einen Brief geschrieben, „dass es mir sehr leidtut, aber keine Antwort bekommen“. Ein Bekannter des Getöteten („Er war ein vorsichtiger Fahrer“) erläuterte, bereits vor dem Zusammenstoß habe es „einen Beinahe-Unfall“ mit ihm gegeben.

Die Straße sei „sehr, sehr nass“ gewesen, sagte eine Zeugin aus Borken. „Der Angeklagte war sehr aufgewühlt, es hat ihm leidgetan, er war fertig“, berichtete eine Polizeibeamtin, die den Unfall mit aufgenommen hat. Er habe versucht, zu bremsen, habe er zu Protokoll gegeben. „Die Strecke ist sehr gefährlich, wenn sie nass ist“, sagte sie. Sie benutze sie privat auch mit dem Motorrad.

Offen blieb die Frage, ob vor dem Unfall Öl auf der Fahrbahn war. Das konnte auch der Feuerwehr-Einsatzleiter nicht beantworten. Es gebe nur Fotos von der abgestreuten Ölspur, berichtete der Unfall-Sachverständige. Der Unfallwagen sei vor dem Zusammenstoß mit Tempo 70 bis 74 unterwegs gewesen, das Motorrad etwa mit Tempo 60. Er selbst habe die Unfallstelle befahren und habe sein Auto bei trockener Fahrbahn mit Tempo 70 „nicht mehr sicher halten können“.

Der Staatsanwalt sprach von einer „geständigen Einlassung“ des Angeklagten. Der habe die notwendige Sorgfalt „außer Acht gelassen“, die Sorgfaltspflicht verletzt. Er habe kooperiert, sei schuldeinsichtig und reuig. Dennoch müsse man von einem rücksichtlosen Verhalten sprechen. Eine Geldstrafe komme nicht in Frage. Angesichts der „stabilen familiären Verhältnisse“ beantragte er eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, die Verteidigerin hielt eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen.

Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit - der Staatsanwalt hatte 150 Stunden beantragt - seien das rechte Maß, sagte Richterin Corinne Eichler bei der Urteilsverkündung. „Ein menschliches Versagen, das man nicht mit Absicht macht“, kommentierte sie. Und: „Fehler im Straßenverkehr können jedem passieren.“ Solch rein folgenschweres Versagen müsse aber geahndet werden: „Zu schnelles Fahren ist leider gang und gäbe.“

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