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Prozess gegen falsche Ärztin Meike S.: Für die Verteidigung war es kein Mord

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Von: Maja Yüce

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Die Verteidiger der falschen Ärztin Meike S. sind Thomas Hammer (links) und Dr. Sven Schoeller (beide Kassel). Archiv
Die Verteidiger der falschen Ärztin Meike S. sind Thomas Hammer (links) und Dr. Sven Schoeller. (Archivbild) © Dieter Schachtschneider

War es Mord? Die Staatsanwaltschaft forderte in der vergangenen Woche die Höchststrafe für Meike S. - die Verteidiger der falschen Ärztin sehen jedoch keinen Tötungsvorsatz.

Kassel/Fritzlar – War es Mord oder gefährliche Körperverletzung? Das gilt es nun für das Landgericht Kassel im Fall von Meike S. zu entscheiden. Nachdem die Staatsanwaltschaft vergangene Woche die Höchststrafe wegen Mordes in drei Fällen forderte, hat die Verteidigung nach HNA-Informationen in der nicht-öffentlichen Verhandlung am heutigen Mittwoch, 11. Mai, nach ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen und weiteren Anklagepunkten gefordert.

Erwiesen ist, dass Meike S. keine Ärztin ist und sich unter Vorspiegelung einer Approbation eine Anstellung im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar erschlichen hat. Allerdings sei es falsch davon auszugehen, die Angeklagte habe bei ihrer Tätigkeit als Assistenzärztin für Anästhesie Patienten ermordet und dies in weiteren Fällen versucht, so Dr. Sven Schoeller in der Bewertung der Verteidigung nach Abschluss der Beweisaufnahme. Meike S. habe zu keinem Zeitpunkt den Tod von Patienten billigend in Kauf genommen.

Mordprozess gegen falsche Ärztin: Meike S. habe als „Retterin“ dastehen wollen

Dafür spreche laut Schoeller: Meike S. habe in jedem Fall mit der Motivation gehandelt, dass die Narkosen, an denen sie mitwirkte, erfolgreich verlaufen. Dies gelte selbst dann, wenn man ihr anlaste, sie habe aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeit als eine Art „Retterin“ dastehen wollen. Denn auch dann wäre eine erfolgreiche Behandlung der Patienten nötig gewesen – ohne diese wäre das Ziel, als „Retterin“ gesellschaftliche Anerkennung zu erwerben, verfehlt worden. Dieser Wille, Operationen zum Nutzen der Patienten abzuschließen, stehe der Annahme eines Tötungsvorsatzes grundlegend entgegen, erklärt Schoeller.

Hinzu komme, dass laut den Narkoseprotokollen bei kritischen Gesundheitszuständen der Patienten Maßnahmen ergriffen worden seien, die prinzipiell geeignet gewesen seien. Dass diese in Einzelfällen objektiv unzureichend gewesen seien und auch teilweise zu spät eingeleitet wurden, ändere nichts am grundsätzlichen Ziel, Schaden und insbesondere den Tod von Patienten abzuwenden.

Mordprozess gegen falsche Ärztin: Verteidigung zweifelt an Zusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und Tod

Auch sehe die Verteidigung auf Grundlage der Beweisaufnahme in keinem der angeklagten Fälle den Nachweis einer objektiv bestehenden Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Tod des Patienten, erklärt Schoeller.

Der Prozess wird am Mittwoch, 25. Mai, 10.30 Uhr, vor dem Landgericht fortgesetzt. Dann wird das Urteil gegen Meike S. erwartet. (Maja Yüce)

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