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Bürgermeister Jürgen Roth dementiert Vorwurf

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Von: Christine Thiery

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Zankapfel: Die restlichen Erschließungsarbeiten im Baugebiet Rengshausen laufen derzeit. Von acht gemeindeeigenen Grundstücken sind derzeit sieben reserviert.
Zankapfel: Die restlichen Erschließungsarbeiten im Baugebiet Rengshausen laufen derzeit. Von acht gemeindeeigenen Grundstücken sind derzeit sieben reserviert. © Christine Thiery

Knüllwalds Bürgermeister Jürgen Roth wurde kürzlich in einem Leserbrief vorgeworfen, er habe in einem Artikel in unserer Zeitung eine falsche Aussage zu Verkauf und Reservierung der Bauplätze im Neubaugebiet in Rengshausen gemacht.

Rengshausen - Wir hatten Bürgermeister Jürgen Roth in unserer Zeitung wie folgt zitiert: „Im Neubaugebiet Rengshausen laufen die Bauarbeiten zur vollständigen Erschließung der Bauplätze.“ Fast alle Grundstücke dort seien reserviert oder verkauft. Der Leserbriefschreiber meinte dazu, dass diese Aussage falsch sei: Keines der Grundstücke sei verkauft. Bürgermeister Roth dementiert das und lieferte auf unsere Nachfrage dazu die genauen Zahlen.

Die ersten Grundstücke im Neubaugebiet betrafen vier Bauplätze, sie wurden 2007 bis 2010 verkauft und bebaut. Die weitere Erschließung des Baugebietes mit acht Bauplätzen sei auf dem Weg. Dabei wurde der Preis von 99,50 Euro pro Quadratmeter der gemeindeeigenen Grundstücke inklusive Erschließung im Dezember 2022 beschlossen.

Erst ab diesem Zeitpunkt sei der Verkauf der Grundstücke möglich gewesen. Von den acht Bauplätzen seien sieben reserviert. Die Verwaltung frage nun bei den Interessenten nach, ob sie an den Plänen festhalten und bauen wollen.

In der Nähe befänden sich zudem private Grundstücke, die zum Teil derzeit bebaut würden. Deren Eigentümer hätten sich mit der Gemeinde wegen der Erschließung abgesprochen. Roth sagt daher: „Meine Aussage im Januar 2023 war also richtig und ist es auch heute noch.“

Das sagt das Regierungspräsidium Kassel

Wir fragten beim Regierungspräsidium (RP) in Kassel nach, ob es sich in dem Baugebiet oberhalb von Rengshausen vielleicht um zwei Neubaugebiete handeln könne, weshalb man die Aussage Roths falsch verstehen könne. Das RP antwortete, dass es ohnehin nicht den gesetzlich verankerten Begriff „Neubaugebiet“ gebe. Das Baugesetzbuch beziehungsweise die Baunutzungsverordnung unterschieden vielmehr in Art und Maß der baulichen Nutzung. Es gebe also keine rechtliche Definition dafür.

Dennoch habe sich der Begriff Neubaugebiet umgangssprachlich etabliert. Gerade im ländlichen Raum werde oft nach Jahrzehnten noch von einem Neubaugebiet gesprochen, diesen Teil vom alten gewachsenen Ortskern abzugrenzen.

Das Baugebiet liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Auf der Leimkaute“, der den gesamten Bereich als Wohngebiet ausweist. Laut Vermerk auf dem Plan wurde er am 8. November 2001 bekannt gemacht. (von Christine Thiery)

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