Nach Ärger um Ladesäule in Wabern: Gemeinde stellt Regeln auf
Nach dem Ärger um ihre Ladesäule für Elektroautos hat die Gemeinde Wabern reagiert. Sie hat eine Benutzungsordnung für die Ladesäule vor dem Rathaus verabschiedet.
In einer Vorbemerkung schreibt der Gemeindevorstand, dass die Säule „Fahrzeughaltern aus Wabern und Umgebung zur Verfügung steht“. Derzeit ist das Laden kostenlos, der Gemeindevorstand hat jedoch ein Abrechnungssystem beauftragt, wie es in der Benutzungsordnung heißt.
Folgendes Problem hatte sich in Wabern ergeben: Die Gemeinde Wabern war nicht damit einverstanden, dass Michaela Fischbach aus Wabern ihr Elektro-Auto vor dem Rathaus auflädt. Grund: Die Ladesäule sei ausschließlich für Besucher und nicht für Einwohner gedacht. Der Ärger war groß, nun stellt die Gemeinde Regeln auf.
Unter folgenden Voraussetzungen darf eine Ladesäule genutzt werden:
- Das Elektroauto muss amtlich zugelassen sein.
- Durch die Nutzung der Ladesäule willigt der Nutzer in die Nutzungsbedingungen ein.
- Die maximale erlaubte Nutzungsdauer und Parkdauer beträgt 90 Minuten. Eine Parkscheibe muss ausgelegt werden.
- Wird die Nutzungsdauer überschritten, darf die Gemeinde das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen.
- Die Ladestation wird von der Gemeinde Wabern betrieben und in regelmäßigen Abständen gewartet. Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für eine allzeitige Nutzungsmöglichkeit der Ladestation.
- Für Schäden an Fahrzeugen und/oder den Akkus übernimmt die Gemeinde Wabern keine Haftung.
- Das Aufladen an einer Ladestation kann die Lebensdauer des Akkus eines Elektrofahrzeugs verkürzen.
- Der Nutzer muss für das Fahrzeug sein eigenes Ladekabel verwenden.
- Der Ladezustand sowie die Bedienungsanleitung des Elektrofahrzeuges sind vor der Nutzung der Ladestation zu beachten.
- Mehrfachsteckdosen sind verboten.
Worauf Fahrer eines Elektro-Autos achten müssen, finden Sie hier.