Erhöhung nicht gültig – Änderung im Laufe des Jahres
Grundsteuer wird noch nicht teurer
Göttingen. Grundstückseigentümer in der Universitätsstadt müssen noch nicht zum 1. Januar 2013 tiefer in die Tasche greifen. Die Hebesätze von 530 Prozent gelten erstmal unverändert weiter.
Die Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 590 Prozent ab 2013 kann nämlich erst wirksam werden, wenn mit der Haushaltssatzung der Stadt für das neue Jahr auch die neuen Hebesätze durch das Niedersächsische Innenministerium genehmigt worden sind.
Die von der Stadt noch in dieser Woche versandten Grundbesitzabgabenbescheide enthalten also noch keine erhöhte Grundsteuer, berücksichtigen aber bereits die lange diskutierte, neue Struktur der Straßenreinigungsgebühren. Nach Genehmigung des Haushalts und der Bemessungsgrundlagen für Steuern wird die Stadt dann im Verlaufe des Jahres Änderungsbescheide zur Grundsteuer B erteilen.
Das teilt die Stadtverwaltung mit. Die „Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013“ erläutert die Stadt übrigens in der zweiten Ausgabe des Amtsblatts, die am Donnerstag erscheint. Sie gibt es als Ausdruck im Rathaus und kann im Internet unter www.goettingen.de eingesehen werden. (tko)