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67-Jähriger Mitarbeiter eines Pflegedienstes wird zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Gebäude Amtsgericht und Landgericht Göttingen: Eingangsschild zeigt in den Himmel.
Das Landgericht Göttingen verurteilte einen 36-Jährigen aus Montenegro nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren. © Thomas Kopietz

Sexueller Missbrauch an einer 67-jährigen, behinderten Frau: Das wurde einem Pflegedienst-Mitarbeiter zum Verhängnis. Das Landgericht Göttingen hat in nun verurteilt.

Göttingen – Das Landgericht Göttingen hat am Donnerstag einen Mitarbeiter eines Pflegedienstes wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 67-Jährige eine behinderte Zeugin, die von dem Pflegedienst betreut wurde, in ihrer Wohnung in Göttingen sexuell missbraucht hat.

In dem Prozess hatte das Gericht auch den Geschäftsführer des Pflegedienstes als Zeugen geladen. Dessen Angaben zufolge soll der Angeklagte immer noch bei dem Unternehmen tätig sein. Die Kammer setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Daneben wurde er dazu verurteilt, an die Geschädigte ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zu zahlen. Außerdem soll er für sämtliche zukünftigen Schäden aufkommen, die noch als Folge der von ihm begangenen Straftat auftreten könnten.

Wegen elf Taten wurde er angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte den 67-Jährigen wegen insgesamt elf Taten angeklagt. In den anderen Fällen habe man jedoch die Geschehnisse nicht so weit aufklären können, dass es für eine Verurteilung gereicht hätte. „Wir haben der Nebenklägerin geglaubt“, betonte aber der Vorsitzende Richter David Küttler ausdrücklich. Es sei jedoch unklar geblieben, ob sie dem Angeklagten hinreichend schlüssig vermittelt habe, dass sie die sexuellen Handlungen ablehnte. „Das war ein Informationsgewinnungsproblem“, sagte der Richter.

Der Angeklagte war als Fahrer für einen Pflegedienst in Göttingen tätig. Im Rahmen seiner Arbeit betreute er auch die Nebenklägerin. Diese ist aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens erheblich eingeschränkt und deshalb auf körperliche Hilfe angewiesen. Der Angeklagte fuhr sie regelmäßig zum Therapiereiten und zu anderen Terminen.

Nach Überzeugung des Gerichts hat er das Betreuungsverhältnis ausgenutzt und sie mindestens in einem Fall in ihrer Wohnung sexuell missbraucht. Möglicherweise habe es auch weitere Taten gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. „Dieser Verdacht liegt nicht fern.“

Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen

Dieser Missbrauch habe schwerwiegende Folgen, die bis heute fortwirkten. Die Nebenklägerin habe sich so beschmutzt gefühlt, dass sie nur noch mit Badeanzug in die Dusche gehe. Sie nehme auch keine Pflegedienstleistungen mehr in Anspruch, obwohl ihr diese zustünden, weil sie nach dieser Erfahrung keine fremden Personen mehr in ihre Wohnung lassen wolle.

Der Angeklagte hatte in seiner Einlassung einen einmaligen sexuellen Kontakt eingeräumt. Er hatte den Fall aber so dargestellt, dass sie ihn in Reizwäsche empfangen und zu sexuellen Handlungen animiert hätte. Für diese Version fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte der Kritik: „Diese Einlassung hätte Sie sich mal besser gespart“, sagte Küttler. Der Angeklagte habe damit die Geschädigte zur Täterin gemacht. Zu seinen Lasten sei auch zu werten, dass es sich um eine intensive Form des sexuellen Missbrauchs gehandelt habe. (pid)

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